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Vienenburg
Unglaublich: 357 Punkte in Flensburg
Weiterfahrt verboten: Ohne Führerschein hat die Polizei einen 30-jährigen Bäcker erwischt, der wochenlang mit dem Auto zur Arbeit gekommen war. Archivfoto: Schenk
VIENENBURG. Das vermutlich üppigste Punktekonto der Republik beim Straßenverkehrsregister in Flensburg hat seit dieser Woche wohl ein 30-jähriger Bäcker aus der Harz-Region.
Polizeibeamte kontrollierten ihn im November 2011 auf einem Firmengelände im Vorharz. Dort hatte der jetzt als Angeklagter vor dem Goslarer Amtsrichter stehende Mann sein Auto abgestellt. Ein anonymer Anrufer hatte damals die Polizei davon in Kenntnis gesetzt, dass der 30-Jährige täglich mit dem Wagen von Goslar aus zur Arbeit nach Vienenburg fahre, obwohl er keine Fahrerlaubnis besitze.
Es stellte sich heraus, dass der Angeklagte, der dem Gericht aus einer Justizvollzugsanstalt vorgeführt wurde, vom 15. August bis 9. November 2011 in mindestens 51 Fällen ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherung für den Pkw zur Arbeit gefahren war.
Amtsrichter Ralf-Peter Jordan verurteilte den Angeklagten nun wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in 51 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das ergibt zugleich bei einer Höchstpunktzahl von sieben pro Fall 357 Punkte in Flensburg.
Früher seien solche Vorgänge als fortgesetzte Handlung und somit als eine Tat definiert worden, erklärte Jordan. Heute werde wohl aus statistischen Gründen – „haben wir aber wieder mal viele Delikte aufgeklärt“ – jeder Fall einzeln behandelt.
Seinen Führerschein habe er im Jahre 2010 verloren, gestand der verzweifelt wirkende Angeklagte. Damals sei er nach einem Besuch der Love Parade im Ruhrgebiet auf der Rückfahrt von der Polizei überprüft worden. Auf der Party habe er zuvor ein „Näschen gezogen“ und daraufhin wegen Vollrauschs seine Fahrerlaubnis verloren. Schulden drückten ihn, und er sei froh gewesen, eine Arbeit zu haben. Zuerst sei er von seiner Lebensgefährtin zum Betrieb gebracht und wieder abgeholt worden. Aber dann habe auch sie den Führerschein verloren, und er sei aufs Fahrrad umgestiegen, bis ihm der Drahtesel gestohlen worden sei. I.B.
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