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BGH-Urteil ist nicht nachvollziehbar

Bärbel Starkloff, Bad Harzburg, zum Artikel „Gericht: Weiterleben kann nie ein Schaden sein“ (GZ vom 3. April 2019)

Montag, 08.04.2019, 09:10 Uhr

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Mal ehrlich: Wer möchte viele Jahre dement und bewegungslos, zudem von starken Schmerzen geplagt, ans Bett gefesselt sein, künstlich am Leben gehalten oder richtiger – gezwungen durch eine Magensonde?

Das Urteil des BGH mit der Rechtfertigung „Weiterleben kann nie ein Schaden sein“ ist nicht nachvollziehbar. Das Urteil ist eine unrühmliche Entscheidung und für mich ein Akt der Inhumanität. Hier wurde Schaden angerichtet für den Verstorbenen und seinen Sohn.

Die Entscheidung des Hausarztes, diese belastende Behandlung aufrecht zu erhalten, ist befremdlich. Auch ohne Patientenverfügung, die fatalerweise nicht existierte, hätte meines Erachtens ein Abbruch der Behandlung dem Verstorbenen und dessen Sohn Leid und Elend erspart. Und darum geht es doch wohl auch in medizinischen Richtlinien, zumal, wenn ein betagter in desolatem Zustand befindlicher Patient in seine letzte Lebens-, bzw. Leidensphase eingetreten ist.

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