Der Ausbau der Solarenergie soll in Deutschland deutlich einfacher und schneller werden. Dazu hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) jetzt einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Solarstromerzeugung vorgelegt – das sogenannte Solarpaket I.
Ziel ist es, Hemmnisse abzubauen, um den Ausbau der klimafreundlichen Photovoltaik voranzubringen. Weitere Maßnahmen sind in einem weiteren Solarpaket II geplant. Das Kabinett will den Referentenentwurf noch in diesem Sommer beschließen, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Die Stromerzeugung in Deutschland soll nach den Plänen der Bundesregierung bis 2035 weitgehend ohne Emissionen von Treibhausgasen erfolgen. Bis 2030 soll der Anteil von erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von derzeit rund 50 Prozent auf 80 Prozent steigen. Zum Jahresende 2022 waren knapp 150 Gigawatt (GW) zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert. Auf die Photovoltaik entfiel dabei ein Anteil von rund 45 Prozent – insgesamt 67,4 Gigawatt. Bis zum Jahr 2030 sollen allerdings insgesamt 215 Gigawatt Photovoltaik installiert sein.
Der jährliche Ausbau muss also von zuletzt sieben Gigawatt verdreifacht werden. In diesem Jahr ist ein Zubau von neun Gigawatt geplant, im nächsten Jahr von 13, und ab 2026 sollen jährlich 22 Gigawatt hinzukommen. Photovoltaik ist eine wichtige Energiequelle im klimaneutralen Stromsystem.
Die neuen Solaranlagen sollen laut Gesetzentwurf jeweils zur Hälfte auf Dächern und auf Freiflächen entstehen. Insbesondere durch den Ausbau von Solaranlagen an Gebäuden sollen auch Privatleute verstärkt an der Energiewende beteiligt werden.
Zahlreiche Regelungen für den Zubau auf dem Dach sollen erleichtert und jene für Netzanschlüsse beschleunigt werden. Zudem sind neue Regelungen zum Repowering – also Modernisierungen – von Dachanlagen geplant, so das Bundeswirtschaftsministerium. Bereits errichtete oder konkret geplante Gebäude im Außenbereich für die Vergütung von Solardachanlagen sollen zugelassen werden. Damit könnte mittels Solarpanels erzeugter Strom auch von Eigentümern verkauft werden.
Bürokratische Hürden sollen weiter abgebaut werden. Die Installation von Balkonkraftwerken soll künftig nur noch bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden müssen. Die Meldung bei den Netzbetreibern soll entfallen. Auch rückwärts drehende Stromzähler sollen vorübergehend zugelassen werden.
Immer mehr Menschen kaufen sich Balkonkraftwerke für ihren eigenen Balkon oder die Terrasse mit Sonnenlage. Das Angebot für Komplettanlagen wächst. Darin sind die Solarpanels, ein Wechselrichter und die Verbindungskabel enthalten. Die Preise für ein Kleinkraftwerk liegen je nach Leistungsfähigkeit und Qualität zwischen 500 Euro und 900 Euro. Kleine Balkonkraftwerke werden im Internet, aber auch in Baumärkten oder Discountern wie Lidl oder Netto angeboten. Hier beginnen die Preise gegenwärtig schon bei 219 Euro.
Auch Mieter können sich nach dem Gesetzentwurf künftig besser an der Solarenergiewende beteiligen. Sie können sich als Gemeinschaft – in Absprache mit ihren Vermietern – Solaranlagen auf dem Dach ihres Wohngebäudes installieren lassen und den Strom dafür selbst nutzen.
Der Gesetzentwurf ist aktuell in der Ressortabstimmung. Zudem sollen zeitnah parallel auch die Verbände und Länder dazu befragt werden, heißt es im Bundeswirtschaftsministerium. In der Regel erfolgen in diesem Prozess noch Änderungen. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem Änderungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zum Energiewirtschaftsgesetz.
Der Fokus des Solarpakets liegt auf Verbesserungen für kleine Anlagen – wie Dachanlagen oder Balkonkraftwerke. „Von den Verbesserungen würden vor allem viele Privatleute profitieren“, sagt Nadine Bethge, stellvertretende Bereichsleiterin Energie Klimaschutz in der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „Hier gibt es wesentliche Vereinfachungen, die für Schwung sorgen könnten und die Nutzung von Steckersolargeräten erleichtern.“
Eine Umweltexpertin kritisiert, dass der Referentenentwurf aus dem Ministerium von Robert Habeck noch nicht der große Wurf sei.
„Insgesamt ist der Referentenentwurf noch nicht der große Wurf“, meint Nadine Bethge von der DUH. Lücken sieht sie noch bei der Umsetzung eines bundesweit einheitlichen Solarstandards. „Wir halten es für dringend geboten, dass alle Neubauten sowie der Gebäudebestand bei Sanierungen als auch alle öffentlichen Gebäude und Gewerbeeinheiten jetzt verpflichtend mit Solarenergie ausgestattet werden.“ Für die geplante Energiewende seien zudem noch deutlich mehr größere Anlagen auf Freiflächen oder auf Fabrikdächern notwendig.
Dies hängt vom Marktpreis und der Menge des erzeugten Stroms ab. Bei einer jährlichen Produktion von 500 Kilowattstunden und einem Strompreis von 30 Cent pro Einheit spart ein Haushalt 150 Euro Stromkosten pro Jahr.
Wer 750 Euro für seine Anlage bezahlt hat, für den zahlt sich diese Investition ab dem sechsten Jahr aus. Die Hersteller gehen von einer Lebensdauer von 25 Jahren aus. Da die Strompreise tendenziell wohl eher steigen, dürfte sich für viele die Eigenerzeugung lohnen.
Von Beate Kranz, Funke-Mediengruppe
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