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Wie sieht die Situation in Fragen der Betreuung aktuell aus?

Scholz: In den vergangenen zehn Jahren mussten wir feststellen, dass die Zahl der zu betreuenden Menschen und psychisch Erkrankten steigt. Menschen von 18 Jahren an aufwärts sind auf Betreuung angewiesen. Aktuell betreuen im Landkreis Goslar 54 Berufsbetreuer in Voll- und Teilzeit insgesamt 1500 Personen. Noch mal ebenso viele Menschen werden ehrenamtlich betreut, also von Familienmitgliedern. Jährlich werden im Landkreis etwa 600 bis 700 neue Anträge auf Betreuung gestellt. Das stellt uns vor die Herausforderung, den Bedarf an Betreuern zu decken.

Durch Vorwürfe der Veruntreuung dürfte es nicht einfacher geworden sein, Betreuer zu finden.

Scholz: Da haben sie Recht, Berufsbetreuer haben aktuell einen schwierigen Stand. Aufgrund einer geringen Anzahl „schwarzer Schafe“ stehen Betreuer gegenwärtig unter Generalverdacht und sehen sich auch Anfeindungen ausgesetzt. Das bildet die tatsächliche Situation aber nicht treffend ab. Denn die überwiegende Zahl der Betreuer arbeitet absolut verantwortungs- und vertrauensvoll. Richtig ist aber auch, dass wir dringend Menschen brauchen, die sich ehrenamtlich oder beruflich für die Betreuung engagieren. Wir waren immer in der komfortablen Lage, dass sich Menschen darum beworben haben. Aktuell stellen wir jedoch fest, dass dies immer seltener der Fall ist.

Warum müssen denn so viele Menschen extern betreut werden?

Scholz: Das hat viel mit dem zunehmenden Alter zu tun. Die Menschen heute leben deutlich länger als noch vor Jahrzehnten. Damit nehmen aber auch Krankheiten und Probleme wie beispielsweise Demenz zu. Immer seltener kann das noch durch stabile Familienverbände aufgefangen werden.

Die Menschen gehen dahin, wo sie Arbeit finden. Das hat zur Folge, dass sich Kinder nicht mehr automatisch um ihre Eltern in der Nachbarschaft kümmern können. Viele wohnen auch hunderte Kilometer voneinander entfernt. Das, was lange Zeit selbstverständlich war, die uneigennützige Hilfe in der Nachbarschaft, das Übernehmen kleiner Wege, die Begleitung bei Behördengängen – all das gibt es immer weniger.

Auf welcher Basis erfolgt denn die Betreuung?

Scholz: Betreuung ist die gerichtliche Vollmacht zur Regelung rechtlicher Angelegenheiten. Zum Verständnis ist es vielleicht ganz gut, sich einmal die gesetzliche Entwicklung anzuschauen. Die ursprüngliche Idee des Gesetzgebers waren ehrenamtliche Betreuer. Sie haben nach dem Betreuungsrecht von 1992 die so genannten Vormundschaften und Pflegschaften abgelöst. Die wurden bis dahin oft von Rechtsanwaltskanzleien übernommen. Auch Mitarbeiter „aus öffentlichen Verwaltungen“ konnten verpflichtet werden. Betreuung sollte menschlicher, persönlicher werden. Daraus entwickelte sich bundesweit eine neue Berufsgruppe. Inzwischen hat die Bürokratie allerdings wieder stark zu genommen, was in einigen Fällen dazu führt, dass die Zeit für Besuche fehlt.

Gibt es denn eine bundesweit einheitliche Ausbildung?

Scholz: Leider nicht. In den vergangenen 30 Jahren haben sich ganz unterschiedliche Entwicklungen ergeben. So bieten einige Universitäten inzwischen sogar den „Bachelor Berufsbetreuer“ an. Aber auch Fernunis und privat geführte Akademien werben um Auszubildende. Mehrere Berufsverbände machen sich für eine bundesweit einheitliche Ausbildung stark, doch das ist noch Zukunftsmusik.

Wie sorgt denn der Landkreis Goslar für die Ausbildung und Qualifizierung der Berufsbetreuer?

Scholz: Die Betreuer treffen sich monatlich, um sich auszutauschen und über neue Regelungen und Gesetzesänderungen informiert zu werden. Auch Referenten werden eingeladen. Wir haben außerdem eine Plattform, auf der über Fort- und Weiterbildungen informiert wird. Hier werden auch neue Ideen und Entwicklungen diskutiert.

Wie bildet der Landkreis Interessierte zu Betreuern aus?

Scholz: Wer sich für dieses Berufsfeld interessiert, ist zunächst für rund sechs Monate ehrenamtlich tätig. In dieser Zeit kann man Erfahrungen sammeln und erkennen, ob einem die Tätigkeit überhaupt liegt. Darüber hinaus haben die Interessenten die Möglichkeit, die unterschiedlichen Anforderungen kennenzulernen. Ein Mensch, der in einem der rund 50 vollstationären Pflegeheime des Landkreises lebt, hat andere Bedürfnisse als ein alleinlebender. Deshalb benötigen wir Betreuer aus verschiedenen Berufen und Branchen: Sozialpädagogen, Betriebswirte, Volkswirte, Immobilienmakler, Steuerfachleute, Altenpfleger, Sachbearbeiter und Banker. Wir beraten dann, welche Zertifikate nötig und wichtig sind, welche Lehrgänge vom Gericht anerkannt werden und unterstützen selbstverständlich auch bei der Qualifizierung. Zusammengefasst: Auf dem Weg in die Tätigkeit eines Betreuers sind wir stets mit Rat und Tat zur Stelle. 

Was kann ich selber tun, um im Notfall so betreut zu werden, dass alles passt?

Scholz: Es ist ganz wichtig, Vorbereitungen zu treffen. Grundsätzlich ist dies zunächst die Erteilung einer Vorsorgevollmacht. Darin werden alle Fragen geklärt, auf die man im Ernstfall keine Antworten mehr geben kann. Ferner kann ich nur jedem empfehlen, rechtzeitig zu klären, welche vertrauenswürdige Person das im Krankheits- oder Altersfall übernehmen soll. Die Vollmacht kann durch einen Notar beglaubigt werden. Der Landkreis übernimmt das aber auch, wenn sich der Vollmachtgeber legitimiert, also mit seinen Unterlagen samt Ausweis vorbeischaut

Wie wird jemand vom eigenständigen Menschen zu einer Person, die betreut wird? Das ist schließlich ein gravierender Eingriff.

Scholz: Gleich vorneweg: Der Betroffene muss sein Einverständnis geben. Betreuung kann in der Regel nicht gegen seinen Willen erfolgen. Insgesamt ist das Verfahren sehr komplex. Angenommen, jemand stellt fest, dass in der Nachbarschaft eine Person offensichtlich nicht mehr alleine zurechtkommt. Dann kann jeder, dem das bekannt wird, aber auch der Betroffene selbst bei Gericht oder beim Landkreis Rat und Hilfe suchen.

Wie ist der weitere Weg?

Scholz: Ein Sachverständiger, ein Facharzt für Psychiatrie zum Beispiel, wird mit einem Gutachten zur Krankheit beauftragt. Wir als Betreuungsstelle bekommen den Auftrag, für das Betreuungsgericht das soziale Umfeld zu überprüfen. Danach folgt eine richterliche Anhörung. Das Gericht entscheidet dann auf Grundlage des persönlichen Eindrucks und der Berichte, ob eine Betreuung notwendig ist. Das Ganze dauert im Schnitt sechs Wochen.

Welche Anforderungen werden an die Betreuer gestellt?

Scholz: Einen umfassenden Überblick gibt es auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.landkreis-goslar.de. Darüber hinaus gibt es Infozettel mit folgendem Inhalt: Die Betreuerin oder der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Rechtliche Angelegenheiten wie zum Beispiel Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht müssen geregelt werden. Damit tut man auch im Ehrenamt etwas sehr Sinnvolles, zeigt soziales Engagement und wird oft mit einer Beziehung zum Betreuten belohnt, von der beide Seiten profitieren. Und Ehrlichkeit ist natürlich ein ganz wichtiges Kriterium.


Formular zum Download
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