Es ist nicht nachvollziehbar, dass Aufgaben der öffentlichen Hand zulasten einzelner Personen gehen können, die „zufällig“ an entsprechender Stelle Grundeigentum haben. Unabhängig auch von der Art und dem Umfang ihrer Nutzung. Die zahlreichen sonstigen Nutzer werden in dem Zusammenhang nicht belastet.

Die Sprecherin der Landesregierung stellt die Zahlungsverpflichtungen von hohen Beträgen (angegeben 10.000 bis 100.000 Euro) für die Betroffenen als „bedauerlich“ dar. Sie vertritt die Auffassung der Regierung, bemerkt allerdings nicht die menschenverachtende Äußerung.

Ob die Demo etwas bewirken kann? Die Landesregierung ist gefordert, denn zehn von 16 Bundesländern haben offensichtlich den Schwachsinn der Regelung erkannt und entsprechend reagiert.

Die GZ wird sicher in gewohnter Weise informieren.