Gemäß dem oben genannten Artikel sind elf Millionen Menschen berechtigt, eine Sozialwohnung zu beziehen. „Die wachsende Bevölkerung trifft bei verminderter Zahlungsfähigkeit auf einen rückläufigen Wohnungsbau und weiter sinkende Sozialwohnungsbestände.“
Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Nun wäre sozialer Wohnungsbau möglich, wenn man denn wollte. Wenn das Land den Kommunen per Gesetz ein Vorkaufsrecht bei Immobilien einräumen würde, könnte die Kommune dieses Recht in Anspruch nehmen und ein angebotenes Grundstück erwerben, egal, ob bebaut oder unbebaut. Wenn die Kommune dann der eigenen Baugesellschaft ein Erbbaurecht für das Grundstück einräumt und ihr einen Bauauftrag für Sozialwohnungen erteilt, würde der soziale Wohnungsbau mit reinen Kostenmieten machbar.
Beim Erbbaurecht muss die Kommune zunächst das Grundstück kaufen, klar, aber für den Wohnungsbau erfolgt die Kalkulation ohne den Kaufpreis für den Grund und Boden, ein erheblicher Vorteil also. Die Wohnungsbaugesellschaft zahlt der Kommune den jährlichen Erbbauzins, und wenn die Baugesellschaft auf Luxus verzichtet, entstehen kostengünstige Wohnungen, auch weil die Wohnungsbaugesellschaft nicht profitorientiert arbeitet.
Das geht nicht? Weil die Baufirmen dagegen sind? Weil das nach Planwirtschaft und Kommunismus riecht? Steigende Obdachlosenzahlen voraus.