Lesermeinung
Donnerstag, 25.08.2022 , 12:24 Uhr

Bis 31. Oktober nie und nimmer zu schaffen

Wolfgang Hunsen, Lutter, zur Berichterstattung über eine mögliche Verlängerung der Abgabefrist der Grundsteuererklärung

 

Es ist für mich nicht verwunderlich, wenn jetzt der Finanzminister eine Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuer-Erklärungen ins Spiel bringt. Er ist ja nicht der Erste, der dies ins Auge fast.

Ich war von vornherein der Ansicht, dass die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung nie und nimmer bis zum 31. Oktober 2022 von den Grundstückseigentümern zu schaffen ist. Die geringe Abgabequote bis heute gibt mir da sicherlich recht.

Hierfür gibt es sicherlich viele Gründe. So zum Beispiel: Der Eigentümer hat keinen Computer, er hat keine Kinder, die helfen können, er hat keine Unterlagen mehr und, und, und.

Inzwischen gibt es die Erklärungsvordrucke für alle Bundesländer im Internet per Pdf-Datei zum Herunterladen. Auch verschickt das Finanzamt GS-GAN die Formulare. Auch ohne Antrag, nur ein Anruf.

Ich könnte auch fragen, warum übernimmt das Finanzamt die geforderten Werte nicht aus der vorliegenden Bewertungsakte? Selbst die Werte aus dem Grundsteuer-Viewer hat das Finanzamt. Aber scheinbar sind sie dazu technisch nicht in der Lage. Das Ganze ist ein Armutszeugnis.


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