Okeraner Mordprozess: Schwager belastet den Angeklagten schwer
Der Angeklagte (2. v. l.) sitzt beim Mordprozess vor dem Braunschweiger Landgericht neben seinem Verteidiger Matthias Jochmann (l.) und einem Dolmetscher. Foto: Klengel
In der Verhandlung um den Feuertod einer Frau berichten Angehörige und Nachbarn von den Lebensumständen des Opfers.
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Das Brandopfer starb noch am selben Tag. Nun wirft die Staatsanwaltschaft dem 50-jährigen Ehemann vor, seine Frau aus Eifersucht angezündet und damit ermordet zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Tat.Dritter Verhandlungstag
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Schwere Vorwürfe des Schwagers
„Mir war schon immer bewusst, dass dieser Mann meine Schwester umbringt“, erklärte der Schwager des Angeklagten mit Verve. Der Zeuge, der in diesem Verfahren zusammen mit den Söhnen des Angeklagten als Nebenkläger auftritt, war überzeugt, dass der Angeklagte die Tat von langer Hand geplant hatte. Der Theorie des Angeklagten, dass die behinderte Tochter den Brand gelegt haben könnte, widersprach er. Das Mädchen könne kein Feuerzeug bedienen und habe nie gezündelt, sagte er. Verteidiger Matthias Jochmann zog an diesem Tag eine Trumpfkarte und verwies auf den Bericht der Kriminaltechnik. Die hatte in der Wohnung vier Feuerzeuge gesichert und an allen habe sich die DNA der Tochter befunden. Doch auch das änderte nichts an der Überzeugung des Zeugen, der mit großer Belastungstendenz erklärte, dass sein Schwager die Spuren an den Feuerzeugen fingiert habe. „Er hat alles geplant“, beharrte er.
Schlaftabletten ins Essen gemischt?
Zuletzt kam noch ein Freund des Angeklagten zu Wort. Auch er bestätigte die Eifersucht des Angeklagten, die darin gipfelte, dass die Ehefrau ihm Schlaftabletten ins Essen gemischt haben soll, damit sie ihre Liebhaber ungestört empfangen könne. Der Angeklagte soll dies mit Stacheldraht am Balkon zu verhindern versucht haben. „Ich glaube, sie war eine ehrliche Frau“, sagte der Zeuge zu den Vorwürfen. Dieser Zeuge vermittelte dem Angeklagten einen Käufer für seinen Schrebergarten.
Der Garten wechselte demnach kurz vor der Tat den Besitzer und habe dem Angeklagten einen Geldsegen beschert, den dieser bei sich hatte, als er festgenommen wurde. Auch soll es dieser Freund gewesen sein, der den Angeklagten nach einem mehrwöchigen Aufenthalt in der Klinik Dr. Fontheim aus Liebenburg abholte. Auf der Fahrt soll der Angeklagte zufrieden gesagt haben, er gelte nun als verrückt und könne nun alles machen, was er wolle.
Eine Psychologin wird sich noch zu dem Geisteszustand des Angeklagten äußern. Die Verhandlung geht am Donnerstag weiter.
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