Harzburger kifft, besitzt Drogen und trägt ein verbotenes Messer
Wegen seiner Drogensucht (hier ein Symbolbild) und der Affinität zu verbotenen Waffen, landet ein 33-Jähriger vor Gericht. Foto: Grollnow/dpa
Einem 33-Jährigen wurde seine Drogensucht und seine Affinität zu Waffen, speziell zu Messern und Wurfsternen, nun zum Verhängnis: Er landete vor Gericht, kam aber vorerst mit einer Bewährungsstrafe davon.
Bad Harzburg. Wegen Besitzes einer größeren Menge von Amphetamin wurde ein 33-jähriger, weidlich vorbestrafter Mann aus Bad Harzburg zu acht Monaten Haft verurteilt. Diese werde nur „mit zwei zugekniffenen Augen“ gerade mal noch so zur Bewährung ausgesetzt, urteilte Richterin Wichmann, die damit dem Antrag des Staatsanwaltes entsprach.
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Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgesetzt. 1000 Euro, zu bezahlen an die Drogenberatungsstelle, waren als Auflage an das Urteil geknüpft. Für den Besitz eines verbotenen Einhandmessers, eine Ordnungswidrigkeit, gab es zusätzlich noch eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro. Ob es allerdings bei dieser so großzügigen Bewährungsaussetzung bleibt, ist derzeit noch unklar. Staatsanwalt Christian Kniffka deutete an, dass es weitere Vorwürfe gegen den 33-Jährigen gebe.
Messer, Wurfsterne, Nunchakus
Der Angeklagte hat zwei Laster, die ihm in der Vergangenheit ein längeres Vorstrafenregister bescherten. Das ist zum einen seine Drogenabhängigkeit und zum anderen seine Affinität zu Waffen und verbotenen Gegenständen. Da er sich zu gern mit diversen Messern, Wurfsternen oder Nunchakus ablichtet und diese Fotos sodann im Internet postet, stand eines Tages die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschuss vor seiner Tür.
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Die Beamten stießen auf ein Grow-Zelt mit Cannabis-Pflanzen und einen Beutel mit Amphetaminen im Eisfach. Zuvor hatte man den 33-Jährigen schon auf dem Weg zur Arbeit mit Amphetaminen und einem verbotenen, einhändig zu öffnenden Messer in der Bauchtasche erwischt. Insgesamt besaß der Mann 49 Gramm Amphetamin, was die Grenze zur nicht geringen Menge überschreitet, aber noch nicht so viel ist, dass der Besitz zum Verbrechenstatbestand wird. In dem Falle würde das Strafmaß bei einem Jahr beginnen. Der Besitz der 187 Gramm Cannabis war damals zwar noch strafbar, doch verzichtete man im Hinblick auf die neue Gesetzesregelung auf eine Anzeige.
Ein bis zwei Gramm pro Tag
„Hab damals noch ordentlich konsumiert, ein bis zwei Gramm am Tag. Heute bin ich drogenfrei“, beteuerte der geständige Angeklagte. Auch von seiner Waffensammlung habe er sich getrennt. Was man denn mit einem Einhandmesser wolle, fragte Staatsanwalt Kniffka. „Äpfel schälen“, antwortete der 33-Jährige und fügte stolz hinzu: „Ich schäle auch mit einer Machete Obst.“
Auf Nachfrage des Staatsanwaltes erklärte er, das Messer ganz offiziell in einem Laden in Bad Harzburg erstanden zu haben. Dass so ein Messer verboten sei, habe er nicht gewusst. Auch habe er gedacht, dass seine letzte Bewährungszeit bereits abgelaufen sei.
Das Pflänzchen der Hoffnung
Dass der Angeklagte dennoch mit einem blauen Auge davon kam, liegt darin begründet, dass er mit seiner Wohnung, einem Vollzeitjob und regelmäßigen Unterhaltszahlungen für seinen Sohn ein ordentliches Leben führt. Dieses Leben bezeichnete sein Verteidiger Ralf-Peter Jordan als „zartes Pflänzchen der Hoffnung“, das man nicht mit einer Haft zerstören solle, unter der auch sein Sohn zu leiden hätte. Das Argument kam an. Gericht und Staatsanwalt kniffen trotz des Bewährungsversagens alle Augen zu.
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