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Fehlalarm: Das sagen die Behörden

GZ Plus IconSchulzentrum Goldene Aue: Konsequenzen für Schüler ungewiss

Nach einer Bombendrohung räumte die Polizei das Schulzentrum Goldene Aue.

Nach einer Bombendrohung räumte die Polizei das Schulzentrum Goldene Aue. Foto: Sowa

Was erwartet den Schüler, der den Amokalarm ausgelöst hat? Die Goslarer Polizei und Braunschweiger Staatsanwaltschaft äußern sich.

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Von Frank Heine
Montag, 29.09.2025, 15:33 Uhr

Noch keine Klarheit herrscht in der Frage, ob der geständige Schüler fürs Auslösen des Amokalarms im Schulzentrum Goldene Aue und den folgenden Großeinsatz der Polizei straf- und haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Goslarer Polizei hatte die Ermittlungen wie berichtet Mitte der Vorwoche abgeschlossen, weil ein Realschüler eingeräumt hatte, ein für den Alarm ausschlaggebendes Bedrohungsfoto mit seinem Handy verschickt zu haben: Es habe sich um einen aus dem Ruder gelaufenen Schülerstreich gehandelt.

Wie es weitergeht

Inzwischen ist die Sache zur rechtlichen Würdigung auf dem Schreibtisch der Braunschweiger Staatsanwaltschaft gelandet. Sprecherin Isabelle Ohlms erklärte am Montag, dass der Vorgang eingegangen sei und der zuständigen Fachabteilung zur Prüfung vorliege. Haftungsrechtliche Fragen würden von der Staatsanwaltschaft allerdings nicht geprüft. Der Landkreis Goslar wolle keine Kosten für den Einsatz des Rettungsdienstes in Rechnung stellen, erklärte Behörden-Sprecher Maximilian Strache. In dem Fall sei inhaltlich aber mittlerweile das Jugendamt eingeschaltet. Und was unternimmt die Polizei, die am 16. September mit einem Großaufgebot am und im Schulzentrum vertreten war? Sie wartet bei der Kostenfrage zunächst ab, was bei der Staatsanwaltschaft herauskommt, bestätigte Sprecher Thorsten Ehlers – alles Weitere dann.

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