Darauf haben Studierende lange gewartet: Am 15. März können sie einen Antrag für die Zahlung der Energiepauschale von 200 Euro stellen. Aber wie genau kann man die Einmalzahlung beantragen? Was ist dabei zu beachten und wann kommt das Geld?
Um an das versprochene Geld der Bundesregierung zur Entlastung von Studierenden zu kommen, ist zuerst ein BundID-Nutzerkonto erforderlich. Im Grunde ist dies einfach ein Nutzerkonto des Bundes, welches dazu dient, sich für verschiedene Online-Verwaltungsdienste anzumelden – wie beispielsweise für die Energiepauschale.
Um das Nutzerkonto anzulegen, ist die Autorisierung der Identität notwendig. Dies kann entweder über den Online-Ausweis oder über ein Elster-Zertifikat erfolgen. Für den Online-Ausweis braucht man laut der Bundesregierung eine Identifizierungs-App, wie beispielsweise die „AusweisApp2“, und ein Smartphone, welches NFC-fähig ist. NFC ist ein Funkstandard zur drahtlosen Datenübertragung. Die Autorisierung und das Anlegen des Nutzer-Kontos können bereits vor dem 15. März erledigt werden. Eine Schritt-für-Anleitung für beides gibt es unter https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/bundid-anlegen. Am 15. März muss dann nur noch der Zugangscode von der Universität, Hochschule oder Fachschule eingegeben werden – dieser kommt automatisch. Auf der Internetseite einmalzahlung200.de kann schließlich der Antrag ausgefüllt und die Kontoverbindung hinterlegt werden.
Neben Studierenden haben auch Fachschüler Anspruch auf die 200 Euro. Vorrausetzung dafür ist, dass die Ausbildung berufsqualifizierend ist. Studierende müssen seit dem 1. Dezember 2022 an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben sein.
Seit über einem halben Jahr warten Studierende nun schon auf die Hilfe vom Bund. Am 15. März kann sie zwar beantragt werden, wann genau das Geld jedoch auf dem Konto ist, dafür kann die Regierung keinen festen Zeitraum nennen. Die Bundesregierung erklärt die lange Wartezeit auf ihrer Website folgendermaßen: „Die für eine unmittelbare Auszahlung nötigen Daten, wie zum Beispiel die Bankverbindungen, liegen leider so nicht vor. Das ist beispielsweise bei Rentnern, die ohnehin regelmäßig ihre Rentenzahlung bekommen, anders. Deshalb muss die Energiepreispauschale von den Studierenden beziehungsweise Fachschülerinnen und Fachschülern beantragt werden.“
Außerdem würden die Länder durch die vielen Auszahlungen vor Herausforderungen gestellt. Auf der Homepage der Bundesregierung heißt es weiter: „Eine Auszahlung an rund 3,5 Millionen Menschen in 16 Bundesländern an mehr als 4000 unterschiedlichsten Ausbildungsstätten hat es so noch nicht gegeben. Sowohl für die Antragstellung als auch die Auszahlung sind deshalb neue Strukturen notwendig. Auch rechtliche Grundlagen müssen dafür in jedem Bundesland geschaffen werden.“
Auf den Social-Media-Plattformen amüsieren sich viele Leute, egal ob Studenten oder nicht, bereits seit Tagen über den doch recht komplizierten Weg der Antragstellung. Aber nicht nur darüber, sondern auch über die lange Wartezeit wird im Netz diskutiert. Der Radiosender 1Live beispielsweise hat einige Memes zu dem Thema auf seiner Instagram-Seite gepostet – mit großem Zuspruch aus der Community. Viele User regen sich in den Kommentaren unter dem 1Live-Beitrag über die Situation auf: „Umständlicher geht es ja kaum“ oder „200 Euro fast sechs Monate später. Weder unbürokratisch noch schnell. Diese Einmalzahlung wird nur wenigen Studierenden helfen. Viele wissen nicht, wie sie seit der Inflation über den Monat kommen sollen. Das Leben ist wahnsinnig teuer geworden, und vor allem die Bildung. Bildung sollte selbstverständlich sein.“