Haus Gosetal wurde Opfer eines überlasteten Kabels
Lichterloh brannte das „Haus Gosetal“ im April 2013 bis auf die Grundmauern herunter. Archivfoto: Epping
Goslar. Ein kleiner Fehler führte zum Großfeuer, das die Gaststätte „Haus Gosetal“ am 20. April 2013 völlig zerstörte. Ein 37-Jähriger kommt mit einer Geldstrafe davon. Demnächst folgt der Prozess gegen den Pächter.
Doch ebenso schwierig wie die Brandermittlung gestaltete sich die Ermittlung der Schuld. Der 37-jährige Kfz-Mechaniker, der wegen fahrlässiger Brandstiftung in diesem Fall angeklagt war, kam mit einer vergleichsweise geringen Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro, also 1350 Euro davon, weil sich die Schuld an dem Brand nach Abschluss der Beweisaufnahme auf mehrere Beteiligte verteilte.
Es kristallisierte sich heraus, dass unter anderem den Pächter und Arbeitgeber des Angeklagten ein Maß an Mitschuld treffen könnte, für das er sich in einem weiteren Verfahren wird verantworten müssen.
Der kleine Fehler mit der verheerenden Wirkung wurde bereits lange vor dem Ausbrechen des Feuers begangen, nämlich durch das Anschließen eines neuen Herdes in der Küche der Traditionsgaststätte. Der Angeklagte, der für die Umbauarbeiten in der Gaststätte angeheuert worden war, räumte ein, Elek-tro-Arbeiten vorgenommen zu haben. Dabei habe er jedoch lediglich den alten Herd abgeklemmt und einen neuen an gleicher Stelle angeschlossen. An den Leitungen habe er nichts verändert.
Brandermittler hatten aber festgestellt, dass vom Starkstromkabel des Herdes zwei Adern zu einer Verteilerdose geführt hatten, deren verschmolzene Reste man sicherstellen konnte. Somit war klar: Man hatte über das Herdkabel unzulässigerweise auch einen Geschirrspüler, einen Kühlschrank und eine Kaffeemaschine versorgt. Ergebnis: Das Kabel hatte sich durch diese Überlastung derart erhitzt, dass es ein Jahr später zum Schwelbrand kam.
Der Pächter der Gaststätte hatte sich bei seinem Umbau einen fachkundigen Elektriker sparen wollen. Stattdessen hatte er den Angeklagten angewiesen, den Herd anzuschließen. Da er selbst etwas von Elektrotechnik verstand, kontrollierte er alle Klemmen an dem neu angeschlossenen Herd.
Eine Mitschuld wies er jedoch mit der Aussage zurück, den unzulässigen Mehrfachstecker nicht gesehen zu haben. Doch selbst wenn er ihn gesehen hätte, dem Herdanschlusskabel habe man schließlich nicht ansehen können, ob es sich um ein einfaches Starkstromkabel handelte oder um ein Kabel mit größerer Dimension, an das man durchaus eine Mehrfachsteckdose hätte anschließen können.
Der Pächter reichte die gesamte Schuld an den Vorbesitzer der Gaststätte weiter, denn man habe schließlich dessen Kabellage verwendet. Zu einer Aussage des Vorbesitzers kam es nicht, da der Mann wegen Krankheit nicht vernehmungsfähig war.
Auch wenn nicht zur Gänze geklärt werden konnte, wer welches Maß an Schuld für das Branddesaster zu tragen hat, so verblieb doch der Vorwurf an den Angeklagten, dass er als Kfz-Mechaniker keine Elektroarbeiten hätte vornehmen dürfen, auch nicht auf Verlangen seines Arbeitgebers. Doch man trug der deutlich verminderten persönlichen Schuld des Angeklagten durch ein mildes Urteil Rechnung.