Lokalsport

Bewährungsstrafe für Ex-Vereinschef aus Goslar

08.07.2010
Von Frank Saigge

Bewährungsstrafe für Ex-Vereinschef aus Goslar

Die Entscheidung der Justiz ist gefallen: Einem Ex-Vereinschef aus Goslar bleibt das Gefängnis erspart. Foto: Archiv

GOSLAR. Zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung hat das Landgericht Braunschweig den früheren Vorsitzenden eines Goslarer Sportvereins wegen Betrugs in 15 und Untreue in drei Fällen verurteilt.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Wolfenbüttel noch eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Dagegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt.

Während seiner Tätigkeit für einen Finanzdienstleister war der Vermögensberater unter Verdacht geraten, die ihm später vor Gericht zu Last gelegten Taten begangen zu haben. Daraufhin war er im September 2007 fristlos entlassen worden.

Zu jenem Zeitpunkt war er von seinem Amt bei dem Goslarer Verein, das er ein Jahr lang innehatte, aus Verbitterung über mangelhafte Unterstützung bereits zurückgetreten. Zwischen seiner ehrenamtlichen und seiner beruflichen Tätigkeit war allerdings keinerlei Verbindung herzustellen.

Wie der Sprecher des Landgerichts, Michael Kalde, mitteilte, sei die Verringerung der Strafe nicht als unangebrachte Milde zu verstehen, sondern beruhe auf höchstrichterlicher Rechtsprechung. Das Amtsgerichtsurteil datiert vom 6. Februar 2009 und sei aufgrund eines Versehens nicht zeitgerecht zugestellt worden.

Vor dem Landgericht war die Akte erst zu Beginn des Jahres 2010 gelandet. Diese Verfahrensverzögerung spiele eine große Rolle bei der Strafzumessung. So gelte aufgrund der Verzögerung bereits ein Monat als vollstreckt.

Da der 49-Jährige außerdem erstmals strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und voll geständig war, sei eine Bewährung auf jeden Fall geboten. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Verurteilte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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