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GSC 08
Reise zu den Insolvenzvereinen: Fußball-Oberligisten haben freie Hand
Im Oktober gewannen Justin Eilers (Mitte) und der GSC gegen Eintracht Nordhorn mit 2:1. Das Rückspiel wird wohl nicht stattfinden. Foto: Epping
Auch wenn es nicht explizit so ausgedrückt wird – aber die Vereine der Fußball-Oberliga haben praktisch einen Freibrief dafür erhalten, ob sie ihre Spiele gegen die in der Insolvenz befindlichen Vereine Kickers Emden und Eintracht Nordhorn austragen wollen.
In einer Pressemitteilung, die der Niedersächsische Fußballverband (NFV) am Freitagnachmittag nach einer Präsidiumssitzung herausgegeben hat, werden der Status Quo festgeschrieben und die Regelungen der Satzung bekräftigt: „Alle Vereine der Oberliga Niedersachsen müssen ihre restlichen Spiele in der laufenden Saison austragen. Die im laufenden Spieljahr ausgetragenen oder noch auszutragenden Spiele der Insolvenzklubs werden nicht gewertet ... Die Rechtsfolgen einer Insolvenz entsprechen dem geltenden DFB-Recht, welche als allgemeinverbindlicher Teil der DFB-Spielordnung zwingend von den Landesverbänden anzuwenden sind.“
So weit, so eindeutig: Der für die übrigen 16 Vereine entscheidende Punkt ist im fünften Absatz der Pressemitteilung zu finden: Präsidium und Verbandsspielausschuss weisen darauf hin, dass das Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Pflichtspiel nach der NFV-Spielordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von zehn bis 250 Euro geahndet wird. Für den Fall eines Nichtantretens gegen Emden und Nordhorn wird der Verbandsspielausschuss unter Berücksichtigung der besonderen Situation eine angemessene Geldstrafe verhängen.
NFV-Pressesprecher Rainer Kramer bekräftigte auf Nachfrage noch einmal, dass es laut Spielordnung gar nicht möglich sei, eine noch höhere Strafe oder gar einen Punktabzug zu verhängen. So darf man davon ausgehen, dass viele Vereine für die weiten Fahrten nach Emden oder Nordhorn so vorgehen wie unter der Woche schon der SC Langenhagen. Der hatte angekündigt, nicht in Emden antreten zu wollen, da die Höchststrafe von 250 Euro immer noch günstiger sei als die Fahrtkosten an die Küste. Der GSC müsste theoretisch noch nach Nordhorn fahren, könnte sich dies nun ersparen und müsste im günstigsten Fall zehn Euro Strafe zahlen.
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