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Dokumentation: Verkehrsgerichtstag 2010 in Goslar

Es hat gekracht: Eine Halterhaftung nach europäischem Vorbild kommt für die Experten des Verkehrsgerichtstags aber nicht in Frage. Archivfoto: Kusian
Experten lehnen Halterhaftung ab
29.01.2010
Von Friedrich Metge
GOSLAR. Der 48. Deutsche Verkehrsgerichtstag, der am Freitag zu Ende ging, hat sich dafür ausgesprochen, beim Führerscheinentzug Ausnahmen zu ermöglichen.
So sollen Kraftfahrer beispielsweise den Lkw-Führerschein behalten, wenn ihre Existenz davon abhängt. Dem steht allerdings eine EU-Richtlinie entgegen. Der Verkehrsgerichtstag appelliert, von der Ausnahmegenehmigung bei Existenzgefährdungen stärker Gebrauch zu machen.
Klar abgelehnt wird vom Verkehrsgerichtstag, der mit rund 1.800 Teilnehmern einen neuen Rekord verzeichnete, eine Halterhaftung wie es sie bereits in Frankreich und den Niederlanden gibt. Dort kann der Halter verantwortlich gemacht werden, wenn nach einem Unfall der Fahrer des Wagens nicht zu ermitteln ist. Ähnliches will die EU generell einführen. Die Experten des Verkehrsgerichtstages sehen vor allem verfassungsrechtliche Hindernisse.
Nicht durchsetzen konnten sich die Befürworter im Arbeitskreis „Idiotentest auf dem Prüfstand“, die forderten, die Gespräche mit dem Probanden aufzuzeichnen. Hier setzten sich offenkundig die Psychologen durch, die das klar ablehnen.
Insgesamt wurde die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) aber nicht infrage gestellt, gleichwohl aber klarer formulierte Voraussetzungen für die MPU gefordert. Hier sei eine Reform seitens des Gesetzgebers erforderlich.
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