Dokumentation: Verkehrsgerichtstag 2010 in Goslar

Fahranfänger bleiben ein Risiko

Rasern auf der Spur: Mit einer Videoanlage dokumentiert die Polizei eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung. Wer häufiger rast und Punkte sammelt, muss zur MPU. Archivfoto: Metge

 

Fahranfänger bleiben ein Risiko

25.01.2010:
Von Friedrich Metge

GOSLAR. Der 48. Deutsche Verkehrsgerichtstag wirft seine Schatten voraus. Nach der internen Mitgliederversammlung wird die Tagung am Donnerstag in der Kaiserpfalz eröffnet. Erwartet werden wiederum rund 1.500 Teilnehmer.

Junge Fahrer zählen nach wie vor zu den Risikogruppen. Der Verkehrsgerichtstag hat sich dieses Themas in der Vergangenheit schon mehrmals angenommen. Jetzt steht es erneut auf der Tagesordnung.

Begleitetes Fahren mit 17, Fortbildungsseminare und eine dem Standard entsprechende technische Ausstattung (Fahrassistenzsysteme) und das absolute Alkoholverbot werden dabei als sinnvolle Möglichkeiten gesehen, das Unfallrisiko zu mindern. Kommt hinzu, dass mehr als 50 Prozent der Fahranfänger mit Autos unterwegs sind, die älter sind als acht Jahre und bei denen 80 Prozent gravierende technische Mängel aufweisen.

Autofahrer, die meinen, sich nicht an die Verkehrsregeln halten zu müssen, die rasen und drängeln oder auch dann noch fahren, wenn sie alkoholisiert sind, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Und die wird in bestimmten Fällen erst dann wieder erteilt, wenn sich der Fahrer einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterzogen hat.

Dieser „Idiotentest“, wie er landläufig heißt, wird grundsätzlich nach gesetzlich genau definierten Auffälligkeiten im Verkehr von der Führerscheinbehörde angeordnet. Bei Trunkenheitsfahrten mit mehr als 1,6 Promille, mehrfachen Alkoholauffälligkeiten, Fahrten unter Drogeneinfluss oder ab 18 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg ist die MPU obligatorisch. Der Arbeitskreis VI des Verkehrsgerichtstages (VGT) nimmt die MPU genauer unter die Lupe, zumal, wie es heißt, einige Anforderungen an die MPU gesetzlich nur rudimentär geregelt seien.

Zwar wird die MPU als wichtiges Instrument nicht infrage gestellt, Verbesserungen seien aber allemal erforderlich, heißt es. Beispielsweise müsse das Gespräch mit dem Betroffenen, auch im Interesse des Prüfers, besser dokumentiert werden. Hier gebe es Defizite.

Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot sind ein weiteres Thema, das auf breites Interesse stoßen dürfte. Dabei geht es darum, ob ein Fahrer, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, weiterhin als Lkw- oder Busfahrer arbeiten darf, wenn dies der Existenzsicherung dient. In bestimmten Fällen, so ein ADAC-Experte, habe der Gesetzgeber dem Strafrichter diese Ausnahmemöglichkeit gegeben. Mit der 2. EU-Führerscheinrichtlinie von 2008 sei das aber unterbunden worden. Damit ignorierte der Gesetzgeber die vom VGT 2004 empfohlene Klarstellung und schränkte faktisch die Möglichkeiten des Strafrichters im Rechtsfolgenausspruch ein.

Anders ist die Rechtslage bei den Fahrverboten, da dort keine Eignungszweifel begründet werden. Wenn ein beschränktes Fahrverbot als Denkzettel ausreichend sei, dürfe die Verfolgungsbehörde oder das Gericht nicht leichtfertig berufliche Nachteile durch ein umfassendes Fahrverbot hervorrufen, wird argumentiert.