Wahltag ist Zahltag: Mancher zahlt Lehrgeld

Von Andreas Rietschel

Wahltag ist Zahltag: Mancher zahlt Lehrgeld
Blick nach Goslar: Wer in die Rathäuser der Region einziehen will, kann schon im Vorfeld leicht ins Straucheln kommen. Foto: Archiv

Wahlen sind die Lebensgrundlage der Demokratie. Sie müssen im Ergebnis unanfechtbar sein, soll die Demokratie keinen Schaden nehmen. Deshalb liegt, wenn am 11. September in Niedersachsen Kreistage, Stadträte und Gemeinderäte für die nächsten fünf Jahre neu bestimmt werden, viel exakte Prüfarbeit hinter all denen, die diese Wahl vorzubereiten haben.

Misslichkeiten wie versäumte Fristen, Formfehler oder nicht zulässige Kandidaten kommen aber immer wieder vor. Die Vorschriften bis zur Zulassung zur Wahl sind ehernes Gesetz. Fehler werden nicht verziehen. Wer einen macht, ist weg. Und wer zu spät kommt, den bestraft der Wahlleiter. In Goslar wird am 11. September gleich im Dreierpack gewählt. Neben der mit Spannung erwarteten Neuwahl des Oberbürgermeisters stehen für den Stadtrat sieben Parteien und Gruppierungen sowie in einem Wahlbereich ein Einzelkandidat zur Wahl. Darüber hinaus müssen die Goslarer über die Neubesetzung des Kreistages mitentscheiden. Im künftigen Goslarer Kreistag wird im übrigen die Rentnerpartei RRP nicht vertreten sein. Aufgrund formaler Fehler hat der Wahlausschuss einstimmig deren Teilnahme abgelehnt.

Listen und Fristen

Immer wieder kommt es vor, dass Parteien Fehler machen, also das Wahlgesetz falsch auslegen oder schlicht etwas vergessen. Spektakulär war der Fall aus dem Januar 2007, als die SPD der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden es versäumt hatte, fristgemäß ihren Oberbürgermeisterkandidaten für die Wahl im März zu melden. Das Kommunalwahlgesetz kannte keine Gnade. „Das ist eine Ausschlussfrist, der Fehler ist nicht heilbar“, sagte damals Wahlleiter Peter Grella (CDU).
Aber auch die Goslarer FDP hatte so ihre Probleme bei der Listenaufstellung: Weil beim ersten Termin auch Nichtmitglieder über die Listenaufstellung mitbefinden durften, da Goslars FDP-Chef Wolfgang Just die Statuten allzu liberal ausgelegt hatte, musste die Abstimmung wiederholt werden. Denn als Parteiloser auf dem FDP-Ticket zu kandidieren geht zwar, mitwählen aber geht nicht; das dürfen nur eingeschriebene Parteimitglieder.

Dass bei der Wiederholung des Wahlgangs am Ende noch einmal Korrektur angelegt werden musste, lag daran, dass ein parteiloser Listenkandidat in Goslar nur seinen Zweitwohnsitz gemeldet hat. Wobei das theoretisch in Ordnung wäre, wenn er übers Jahr nachweisbar seinen Lebensmittelpunkt am Zweitwohnsitz hat.
Die FDP hatte aber noch Zeit genug, den bereinigten Wahlgang zu wiederholen. Und nun kann sie als verhältnismäßig kleine Partei frohlocken: Denn sie steht auf dem OB-Kandidaten-Wahlzettel am 11. September ganz oben und darf als einzige den Dreierkandidaten von rot-grün und blau-gelb präsentieren. Weil der Bewerber Dr. Christian Eberl nun mal halt ein blau-gelber, ein FDP-Mann ist.

Sozi-Hick-Hack

Auch die SPD hatte bei ihrer Listenaufstellung so ihre Schwierigkeiten, allerdings eher hausgemachte. Ausgerechnet Ex-Parteichef Klaus Scheller hatte moniert, dass die vor Listenaufstellung satzungsgemäß geforderten Abteilungstreffen nicht stattgefunden hätten. Es folgten nervige Stunden genervter Genossen, am Ende aber hatten sie formal der Satzung Folge geleistet und die Liste ordnungsgemäß aufgestellt.
Die CDU wollte nicht nachstehen und lieferte ihren Beitrag zum komplizierten Regelwerk einer Wahl. Weil ihr OB-Kandidat Dr. Oliver Junk aus Bayern kommt und der CSU angehört, kann er in Goslar nicht als Parteigänger der CDU kandidieren.
Will heißen: Die CDU hat einen von der Schwesterpartei entliehenen Kandidaten, den sie aber nicht als ihren verkaufen darf. Er müsste tatsächlich die Partei wechseln. Weil er das nicht tut, kandidiert Junk nun als Einzelbewerber.