Wahlrecht – Was Sie wissen sollten

Wer darf wählen?
Deutsche und EU-Bürger. Man muss 16 Jahre alt sein, seit drei Monaten im Wahlgebiet wohnen und im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Wo wird gewählt?
In dem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben ist. In Ausnahmefällen auch durch Briefwahl. Wahlscheine für die Briefwahl erhält man bei seiner Gemeinde.

Wie wird gewählt?
Es gibt einen Stimmzettel für jede Wahl (Kreistag, Stadt- oder Gemeinderat, Oberbürgermeister).

Wie viele Stimmen hat man?
Auf den Stimmzetteln für die Vertretungen (Kreistag, Stadt- oder Gemeinderat) kann jeder Wähler drei Stimmen abgeben. Auf dem Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl kann nur eine Stimme abgegeben werden.