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Die Wege in die Politik
Demokratie ist die Herrschaft des Volkes. Aber wie funktioniert es eigentlich, wenn man bei einer Kommunalwahl für ein politisches Amt kandidieren möchte? Die GZ gibt einen Überblick über die Voraussetzungen für den Weg in die Politik.

Die Stimmzettel für die Wahl 2011
Wie kann man sich für den Stadt- oder Ortsrat zur Wahl stellen?
Für eine Wahl in den Stadt- oder Ortsrat müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Ein Mindestalter von 18 Jahren, der Bewerber muss mindestens seit sechs Monaten im Wahlgebiet wohnen und muss Deutscher oder EU-Bürger sein.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gibt es drei Möglichkeiten, sich in den Stadt- oder Ortsrat wählen zu lassen:
- Man kann sich als Kandidat auf der Liste einer politischen Partei aufstellen lassen. Auch, wenn man parteilos ist, aber nicht, wenn man einer anderen Partei angehört.
- Ebenso ist es möglich, gemeinsam mit anderen Bürgern, die gleiche oder ähnliche Interessen verfolgen, eine Wählergruppe zu bilden und mit dieser dann eine gemeinsame Liste aufzustellen.
- Schließlich kann jeder auch als Einzelbewerber zur Wahl antreten.
Bei Parteien und Wählergruppen muss dann nur noch geklärt werden, in welcher Reihenfolge die Kandidaten auf der Liste erscheinen. Dies wird in einer geheimen Abstimmung der jeweiligen Mitglieder- oder Delegiertenversammlung der Partei oder Wählergruppe beschlossen. Allerdings dürfen hier nur die Mitglieder abstimmen.
Wie kann man sich für das Amt des Oberbürgermeisters zur Wahl stellen?
Zunächst einmal: Für das Amt des Oberbürgermeisters kann sich jeder Deutsche bewerben, aber ebenfalls auch jeder EU-Bürger. Der Kandidaten muss seinen Wohnsitz allerdings nicht im Wahlgebiet haben. Beim Alter gibt es Grenzen: Um Oberbürgermeister zu werden, muss ein Bewerber mindestens 23 und darf nicht älter als 65 Jahre alt sein. In der Regel schlagen Parteien einen Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters vor. Wer nicht von einer Partei vorgeschlagen wird, kann als Einzelkandidat ins Rennen gehen. Dafür muss er vorher jedoch 200 Unterschriften wahlberechtigter Goslarer sammeln. Nur wer bereits in einer Vertretung im Wahlgebiet, zum Beispiel dem Stadtrat, oder im Bundestag oder Niedersächsischen Landtag vertreten ist, wird von dieser Verpflichtung befreit.
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