Verkehrsgerichtstag will Helmpflicht für E-Biker

Von Friedrich Metge

Verkehrsgerichtstag will Helmpflicht für E-Biker
Im Trend liegen Elektrofahrräder: Wenn sie 45 km/h erreichen, soll aus Sicht der Verkehrsexperten eine Helmpflicht gelten. Foto: dpa

GOSLAR. Mit klaren Empfehlungen ist in Goslar der 50. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) zu Ende gegangen. Die Experten sprachen sich dafür aus, auch nahe Angehörige von Unfalltoten finanziell zu entschädigen. Hier wurde der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert.

Allerdings, heißt es in der Empfehlung, soll es den Gerichten überlassen bleiben, nach dem Einzelfall zu entscheiden und nicht, wie andernorts in Europa, nach starren Tabellen.

Eine eindeutige Definition will der Verkehrsgerichtstag auch bei Pedelecs, Segways und Bierbikes. Sind Pedelecs oder E-Bikes, bei denen ein Elektromotor den Fahrer unterstützt, bis zu 45 km/h schnell, heißt es, seien sie als Kleinkrafträder zu behandeln. Das bedeutet: Helmtragepflicht, Fahrerlaubnis und Zulassung. Die Industrie wird aufgefordert, zeitnah geeignete Helme zu entwickeln. Denn, so VGT-Präsident Kay Nehm: "Herkömmliche Fahrradhelme sind nicht der richtige Schutz."

E-Bikes, die nur eine Anfahrhilfe bis sechs km/h erreichen oder deren Motor mit einer maximalen Nennleistung von 250 Watt sich bei 25 km/h abschaltet, sollen weiterhin als Fahrrader behandelt werden. Allerdings: Auch hier werden das Tragen eines Helmes und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen. Die Beteiligung von Pedelecs an Unfällen soll zudem gesondert erfasst werden, um auf überproportionale Unfallbeteiligung kurzfristig reagieren zu können So genannte Bierbikes, die in der Regel sechs bis acht Mitfahrern Platz bieten - die meisten treten und trinken, einer lenkt - haben nach Ansicht der VGT-Experten nichts im öffentlichen Straßenraum zu suchen: "Sie dienen offensichtlich überwiegend dem Alkoholkonsum und nicht der Fortbewegung", wird argumentiert. Für sie ist jetzt bereits eine Sondernutzungserlaubnis der jeweiligen Kommune erforderlich. Und deren Genehmigung wird ausgesprochen restriktiv gehandhabt. Hier sei insgesamt eine bundeseinheitliche Verwaltungspraxis wünschenswert.

Kfz-Sachverständigen kommt bei der Unfallregulierung eine immer größere Bedeutung zu. Nur, so die Feststellung VGT-Arbeitskreises, sei der Anteil mangelhafter Gutachten durch nicht qualifizierte Sachverständige nach wie vor zu hoch. "Mit Nachdruck" wird deswegen eine Forderung der beiden Verkehrsgerichtstage von 1985 und 2003 wiederholt, der Gesetzgeber solle eine Berufsordnung für Sachverständige der Bereiche Kraftfahrzeug-Schäden und -bewertung sowie Verkehrsunfälle schaffen.