Goslars wichtigster Kongress wird 50

Von Friedrich Metge

Goslars wichtigster Kongress wird 50
Blick zurück: der damalige Oberbürgermeister Jürgen Paul zwischen Generalbundesanwalt Kurt Rebmann, Präsident der Akademie für Verkehrswissenschaften (rechts) und dem VGT-Präsidenten Dr. Dr. Richard Spiegel. Repro: Schenk

GOSLAR. Mitte der 50er-Jahre schrillten die Alarmglocken: Die Zahl der Verkehrstoten stieg unaufhaltsam an. Zu stoppen war dieser Trend, da waren sich Fachleute einig, nur in einer konzertierten Aktion. Am Ende der Gedankenspiele stand der Deutschen Verkehrsgerichtstag, der zum 50. Mal in Goslar tagt.

Die noch aus dem Jahr 1934 stammende Straßenverkehrsordnung, da waren sich Juristen und Polizei einig, hinkte der Verkehrsentwicklung hinterher. Es gab einfach zu viele Lücken, zu viele Irritationen. Hier galt es, möglichst schnell Klarheit zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund wurde am 27. Juni 1962 in Hamburg das Verkehrswissenschaftliche Seminar gegründet, das schließlich nach dem Vorbild des Jugendgerichtstages den Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) auf den Weg brachte.

Nachdem die Finanzierung gesichert war, ging es darum, einen Tagungsort zu finden. Die Auswahl, schreibt der frühere Geschäftsführer Dr. Günter Wind in einem Beitrag zum 20. Deutschen Verkehrsgerichtstag 1982, hätten sich die Initiatoren nicht leicht gemacht. Der Verlockung, Hamburg als Sitz des Verkehrswissenschaftlichen Seminars, die spätere Akademie für Verkehrswissenschaften, zu wählen, widerstand man. Zu groß, hieß es. Die Teilnehmer würden abends auseinandergezogen. Ziel aber war es, wie der spätere langjährige VGT-Präsident Dr. Dr. Richard Spiegel immer wieder betonte, in der Kürze der Zeit effektiv zu arbeiten, nicht zu feiern. Und: Die Teilnehmer sollten sich kennenlernen. Die Wahl fiel schließlich auf Goslar. Oberstaatsanwalt Dr. Graf Westarp eröffnete am 25. Januar 1963 im „Achtermann“ den 1. Deutschen Verkehrsgerichtstag. Etwa 200 Teilnehmer, offizielle Vertreter des Bundesjustizministerium, Senatspräsidenten, Generalstaatsanwälte, vor allem aber Amtsrichter, Staats-, Amts- und Rechtsanwälte sowie Verwaltungsbeamte aus dem gesamten Bundesgebiet, waren gekommen, um in fünf Arbeitskreisen Erfahrungen auszutauschen und zu versuchen, zu einer einheitlichen klaren Rechtsprechung beizutragen.

Das Vorhaben war vom Erfolg gekrönt. Der Verkehrsgerichtstag entwickelte sich im Laufe der Jahre zu einem Kongress, der sich Unabhängigkeit auf die Fahnen geschrieben hatte und nicht zuletzt deswegen im Ansehen stetig stieg. Gleichzeitig nahm das Interesse zu. Waren es in den ersten Jahren einige hundert Fachleute, lag die Zahl der Anmeldungen in den vergangenen Jahren nie unter 1500. Aktuell sind es mehr als 1800. Die Stadt, die bei dem für sie wichtigsten Kongress auf die persönliche Note setzt, ist damit an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen.

Die Empfehlungen der Arbeitskreise flossen immer häufiger in die Rechtsprechung ein: 0,5-Promille-Grenze, Handyverbot am Steuer oder Tempoüberwachung sind nur einige. Den Empfehlungen gingen in den Arbeitskreisen häufig heiße Diskussionen der unterschiedlichen Interessengruppen voraus. Die Null-Promille-Grenze fand ebenso wenig eine Mehrheit wie ein generelles Tempolimit auf Autobahnen.

Neben der Eröffnungsveranstaltung in der Kaiserpfalz stand und steht das abschließende rustikale Wurstessen auf der Rathausdiele oder wie diesmal im Großen Heiligen Kreuz ganz oben auf der Beliebtheitsskala. Für Generalbundesanwalt Kurt Rebmann, der Präsident der Akademie für Verkehrswissenschaften war, blieb vor etlichen Jahren ein solches Essen in schmerzlicher Erinnerung. Er schnitt sich derart heftig in den Finger, dass er im Krankenhaus versorgt werden.