Der Verkehrsgerichtstag ist unverzichtbar

Von Friedrich Metge

Der Verkehrsgerichtstag ist unverzichtbar
Gäste und Gastgeber in der Kaiserpfalz (von links): Goslars Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk, Generalbundesanwalt Harald Range, Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann, Bundespräsident Christian Wulff und Verkehrsgerichtstagspräsident Kay Nehm. Foto: Schenk

Als unverzichtbar hat Bundespräsident Christian Wulff die Arbeit des Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT) gewürdigt. Bei der Eröffnung des 50. Kongresses in der Goslarer Kaiserpfalz sagte er, das hohe Niveau von Verkehrsrecht und -sicherheit sei nicht zuletzt dem VGT zu verdanken.

In den 50 Jahren sei der Verkehrsgerichtstag stets eindrucksvoll auf der Höhe der Zeit gewesen, vielen anderen häufig einen Schritt voraus, sagte Wulff: "Er hat sich zu einem der profiliertesten Ratgeber entwickelt." Die Welt der Mobilität befinde sich in einem steten Wandel. Wolle die Politik darauf richtig reagieren, sei sie auf breiten Sachverstand angewiesen. Eben auf den des Verkehrsgerichtstages.

Dessen Arbeit, attestierte er dem VGT, habe maßgeblich dazu beigetragen, dass die Zahl der Verkehrstoten seit 1970, mit 21 332 Unfalltoten das schwärzeste Jahr, auf 3651 im vergangenen Jahr gesunken sei und damit einen historischen Tiefstand erreicht. Und das, obwohl sich das Verkehrsaufkommen verdreifacht habe. Auf den Erfolgen dürfe man sich aber nicht ausruhen. Es gebe noch viele Ansatzpunkte. Zwar müsse der verkehrsrechtliche Rahmen immer wieder an neue Mobilitätsformen angepasst werden, das Recht sei aber kein Allheilmittel. Es könne nie die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer ersetzen.

Zuvor hatte VGT-Präsident Kay Nehm in seiner Begrüßung den Wunsch geäußert, dass die Empfehlungen auch künftig dazu beitragen, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und die Zahl der Verkehrsunfälle weiter zu senken. Das Maß aller Dinge aber bleibe dabei der Mensch. Er möge, aufgerüttelt durch den Verkehrsgerichtstag, Vernunft annehmen: "Was nützt Verkehrssicherheitsarbeit, was nützen Ge- und Verbote, wenn es an Einsicht mangelt." Und die sei oftmals nur mit staatlichen Repressionen zu erreichen. In diesem Zusammenhang sprach sich Nehm auch dafür aus, das Thema Halterhaftung zu überdenken. Von den europäischen Nachbarn belächelt, sei es zur heiligen Kuh des deutschen Verkehrsrechts avanciert. Warum aber, so seine Frage, solle ein Halter, dessen Fahrzeug "die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört", nicht mit finanziellen oder verwaltungsrechtlichen Konsequenzen rechnen? Der 50. VGT endet heute mit Bekanntgabe der Empfehlungen.