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49. Verkehrsgerichtstag in Goslar eröffnet

GOSLAR. Mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr hat Verkehrsminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) bei der Eröffnung des 49. Deutschen Verkehrsgerichtstages in der Goslarer Kaiserpfalz gefordert.
In seinem Plenarvortrag zum Thema Mobilität sagte Ramsauer, viele Fahrer verhielten sich so, als seien sie alleine auf der Straße.
Als „gewaltige Herausforderung“ bezeichnete der Politiker die Verkehrszuwächse in den Jahren bis 2025. Seinen Worten zufolge liegen sie bei 25 Prozent. Allein der Straßengüterverkehr lege um 80 Prozent zu, der Transitverkehr um 150 Prozent. Ziel sei es, den größtmöglichen Anteil auf die Schiene und die Binnenschifffahrt zu verlagern. Die Straße allerdings werde der Verkehrsträger Nummer eins bleiben. Bei der Bewältigung der Verkehrsmengen, so Ramsauer, stoße jede Verkehrsinfrastruktur an ihre Grenzen. Man könne weder Bahnstrecken noch Autobahnen endlos ausbauen.
Befürwortet wird von Ramsauer der Feldversuch für so genannte Lang-Lkw. Die aber, baute er vor, sollen nicht länger als 26 bis 30 Meter sein und die 40 Tonnen nicht überschreiten. Zudem sollten sie nur auf bestimmten Strecken mit besonders ausgebildeten Fahrern eingesetzt werden dürfen. Acht Bundesländer hätten dem Versuch inzwischen zugestimmt.
Für mehr Sicherheit sorgen Ramsauer zufolge zusätzliche Lkw-Stellplätze an den Autobahnen. 5.GOSLAR. Mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr hat Verkehrsminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) bei der Eröffnung des 49. Deutschen Verkehrsgerichtstages in der Goslarer Kaiserpfalz gefordert.500 seien seit 2008 bereits gebaut worden, noch einmal so viele sollen bis 2012 folgen.
In Arbeit ist derzeit ein Modell, den Mopedführerschein schon mit 15 Jahren zu erwerben. Allerdings sieht Ramsauer einige Probleme.
Der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm, ging in seiner Eröffnungsrede unter anderem auf die Winterreifenpflicht ein und kritisierte die Kompliziertheit der Rechtsprechung des Oldenburger Oberlandesgerichts.
Auf Kritik beim früheren Generalbundesanwalt stößt auch der Richtervorbehalt bei der Anordnung von Blutproben bei Trunkenheitsfahrten. Eine rechtsstaatliche Posse, wie Nehm sagte.
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