Vienenburg

NPD-Nachrücker-Urteil: Stadt will Berufung

20.11.2009
Von Andreas Gereke

VIENENBURG. Zum NPD-Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig, das der Nachrücker-Klage des NPD-Kandidaten Patrick Kallweit stattgab, wird es am 1. Dezember eine Sondersitzung des Rates der Stadt geben. In der soll das Vienenburger Parlament beschließen, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Eine entsprechende Vorlage hat die Stadtverwaltung erarbeitet. „Das Urteil ist uns in der vom Gericht anvisierten Frist von vier bis sechs Wochen zugestellt worden. Nach Prüfung sind wir zu dem Entschluss gekommen, für den Rat eine Sitzungsvorlage zu erarbeiten, in der er beschließen möge, vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg in Berufung zu gehen“, erklärt Bürgermeisterin Astrid Eltner.

Beklagter in dem Verfahren war der Rat der Stadt. Kallweit will in das Gremium anstelle des ausgeschiedenen NPD-Mannes Steffen Dietrich nachrücken, obwohl er in einem anderen Vienenburger Wahlbereich angetreten war. Dietrich hatte auf sein Mandat verzichtet.

Eine Sonderratssitzung am 1. Dezember ist deshalb notwendig, weil die Berufungsfrist am 9. Dezember, also laut Sitzungsplan vor dem Termin der nächsten regulären Ratssitzung, abläuft. Die Begründung für die Berufung muss dann allerdings noch nicht im Dezember erfolgen – dafür ist der Stichtag der 11. Januar.

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Kommentare

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YetiF schrieb am 24.11.2009 10:06

Ich bin ja wahrlich kein Freund oder Anhänger der NPD, aber wenn ich das so lese, frage ich mich doch, ob derselbe Tanz veranstaltet werden würde, wenn es um einen Kandidaten der SPD oder CDU ginge... Wenn von den NPD-Fritzen einer einen Sitz bekommen hat, dann gebt denen doch auch einen. Ob der Mann nur Dietrich oder Kallweit heisst ist doch wohl Schnuppe! Die Energie, die Zeit und das Geld, die jetzt verwendet werden um die Gerichte zu bemühen sollte man stattdessen lieber sinnvoll(er) einsetzen. Richtige Probleme gibt es ja nun genug, oder?!

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