Vienenburg

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Mordfall Mundt

22.07.2010

VIENENBURG/BRAUNSCHWEIG. Nach drei Jahrzehnten kann der Fall um den Mord an der jungen Vienenburgerin Doris Mundt endlich zu den Akten gelegt werden. Der zuständige Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) habe das vor einem Jahr gegen den mutmaßlichen Täter verhängte Urteil bestätigt, teilte die Sprecherin des Landgerichts Braunschweig, Daniela Kirchhof, am Donnerstag auf Anfrage mit. Damit steht fest, dass der heute 59-Jährige lebenslang in Haft muss.

Die damals 22-Jährige Doris Mundt war im Februar 1981 in Vienenburg als Anhalterin zu dem ebenfalls in dem Ort wohnenden, ihr aber unbekannten Beschuldigten ins Auto gestiegen. Er versprach ihr, sie nach Goslar zu bringen. Stattdessen fuhr der Mann aber auf einen Feldweg am Sudmerberg und bedrängte sie sexuell. Doris Mundt konnte zwar aus dem Fahrzeug fliehen. Der Angreifer holte sie aber ein. Er schlug ihren Kopf mehrfach auf den hartgefrorenen Erdboden. Dann erwürgte er das Opfer.

Erst 2005 war es gelungen, dem Angeklagten die Tat nachzuweisen. Bei der erneuten Untersuchung eines am Tatort gefundenen Zigarettenstummels waren Gen-Spuren des Verdächtigen festgestellt worden. Nach einigem Zögern räumte der Mann seine Schuld ein – und gestand überraschend eine weitere Bluttat: Nur fünf Wochen vor dem Mord an Mundt hatte er in Braunschweig die 22 Jahre alte Ladenbesitzerin Andrea Fechner überfallen, beraubt, unsittlich berührt und mit einem Holzklotz erschlagen.

Der Vienenburger hatte während des Prozesses beteuert, bei den Tötungen habe es sich um Spontan-Taten, nicht um geplante Morde gehandelt. Seine Verteidigerin Susanne Frangenberg hatte unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärt, sie sehe „gute Gründe“ für eine Revision zum Bundesgerichtshof. Um eine Neuauflage der Verhandlung zu erreichen, hatte sie eine rund 300 Seiten umfassende Begründung verfasst. Darauf ging der BGH jedoch nicht ein.

In einem Punkt weicht die höchstrichterliche Entscheidung allerdings vom Urteil der Braunschweiger Richter ab. Deren Anordnung, der Beschuldigte müsse in Sicherungsverwahrung bleiben, hob der Strafsenat auf. Dafür nannten sie einen triftigen Grund: Der 59-Jährige befindet sich bereits seit geraumer Zeit in Sicherungsverwahrung. Zu ihr sowie zu einer vorgehenden 15-Jährigen Haftstrafe war er 1987 wegen einer Serie äußerst brutaler Raubüberfälle auf Frauen verurteilt worden.

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