Seesen

Vermieter steht wegen Hausfriedensbruch vor Gericht

08.09.2010
Von Christina Borchers

SEESEN. Ein Seesener Hausbesitzer musste sich am Mittwoch vor Amtsrichter Frank Rüger wegen Hausfriedensbruchs verantworten. Die Anklage warf ihm vor, kurz vor Weihnachten 2009 die Wohnung einer Familie mit vier Kindern auf eigene Faust geräumt zu haben. Das Verfahren wurde am Ende eingestellt.

„Auch wenn die Mieterin Sie offenbar an der Nase herumführt, dürfen Sie nicht einfach in ihre Wohnung gehen“, stellte Rüger im Lauf der Beweisaufnahme fest. Der Mann hatte zuvor einen Aufhebungsvertrag mit seiner Mieterin geschlossen, ihr die Kaution für die neue Wohnung gestellt und auch einen Umzugswagen, mehr als 100 Umzugskartons und einige Helfer besorgt.

Die Wohnung habe den Brandschutzbestimmungen nicht mehr entsprochen und entsprechend hergerichtet werden müssen, begründete der Angeklagte zunächst sein Vorgehen. Später gab er zu, eigentlich ganz froh gewesen zu sein, dass die Mieterin und ihre Kinder auszogen. Das Verhältnis zwischen der Frau und anderen Mietern im Haus sei nicht gerade gut gewesen.

Den ersten Umzugstermin im November habe die Mieterin kurzfristig per SMS abgesagt, erklärte der Seesener. Beim zweiten Termin kurz vor Weihnachten sei sie nicht in der Wohnung gewesen. Daraufhin habe er die Wohnung von einem Schlüsseldienst öffnen lassen. „Aus den Besprechungen vorher war für mich klar, dass wir schon mit dem Packen beginnen sollten“, sagte er. Doch als die Mieterin dann aufgetaucht sei, habe es Streit gegeben. Sie habe sich fürchterlich aufgeregt und sich wie wild gebärdet.

Die 34-jährige Mieterin und Mutter von fünf Kindern hatte eine ganz andere Sicht der Dinge. Sie habe den ersten Umzugstermin rechtzeitig abgesagt und einen neuen ausgemacht. Als sie am fraglichen Tag zur Wohnung kam – sie bewohnte schon ihre neue Bleibe – sei die Tür aufgebrochen gewesen, die Sachen wild verstreut und etwa zehn fremde Leute in der Wohnung, betonte sie.

Angesichts der sich in einigen wichtigen Details widersprechenden Aussagen der 34-Jährigen, die in einem gesonderten Verfahren wegen Betruges zuungunsten der Arge und von Versandhäusern angeklagt ist, und den Aussagen einiger Zeugen, die den Angeklagten bestätigten, stellte Rüger das Verfahren wegen geringer Schuld ein.

„Der ganze Spaß“ habe den Mann inzwischen schon rund 6.000 Euro gekostet. Er habe genug Ärger und Kosten gehabt und jetzt auch noch ein Schadenersatzverfahren „am Hals“, das die Frau gegen ihn angestrengt habe. Deshalb verzichtete der Richter auf weitere Auflagen für den Vermieter.

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