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Seesen
34-jährige Frau beobachtet: Bankkaufmann wegen Nachstellung verurteilt
SEESEN. Wegen Nachstellung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch verurteilte das Amtsgericht Seesen einen 43-jährigen Bankkaufmann zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Als Bewährungsauflage hat der Seesener 2.000 Euro an eine 34-Jährige zu zahlen.
Die Summe wird auf etwaige zivilrechtliche Ansprüche angerechnet werden. Ferner hat der Verurteilte sich bei einem Psychologen oder Psychiater in Behandlung zu begeben und dies dem Gericht nachzuweisen.
Im April 2009 zog die 34-jährige Frau in eine Wohnung Am Hasseberg. Zu dieser Parterre-Wohnung gehörte auch eine Terrasse. Immer wieder schlich der Angeklagte abends in der Dunkelheit dort herum, um die Frau zu Gesicht zu bekommen oder ihre Stimme zu hören.
Selbst ein später angebrachter Bewegungsmelder hielt ihn nicht davon ab, beharrlich das Umfeld der Frau aufzusuchen. Später installierte die Polizei dort eine Infrarotkamera, damit der Bereich videoüberwacht werden konnte. Bis Dezember 2009 konnten so Bilder von den mehrfachen Auftritten des Angeklagten gemacht werden.
Der geständige Angeklagte bagatellisierte sein Verhalten zunächst nach Ansicht von Amtsrichter Frank Rüger, indem er meinte, dass er die Frau bei einem Spaziergang zunächst nur von hinten gesehen habe und er eigentlich nur einmal habe wissen wollen, wie die Frau denn von vorne aussehe. Seine alleinigen abendlichen Spaziergänge erklärte der verheiratete Bankkaufmann damit, dass er privat etwas überfordert gewesen sei, und er auch berufliche Existenzängste gehabt habe. Auf den Spaziergängen habe er sich ganz einfach von seinen Alltagssorgen ablenken wollen.
Die 34-Jährige sagte als Zeugin, dass der Mann sie durch sein nächtliches Rumschleichen vor ihrer Terrassentür und Fenstern in Angst und Schrecken versetzt habe. Sie sei in Panik geraten und habe ihre Verhaltensweisen geändert. Mittlerweile sei sie auch nach Schladen gezogen.
In der Seesener Wohnung, die sie sich recht hübsch eingerichtet gehabt hatte, habe sie sich nicht mehr wohlfühlen können, und ihre Lebensgestaltung sei beeinträchtigt gewesen. Auch heute leide sie noch unter dem Geschehen und habe Angst, nachts alleine zu sein.
Rüger sprach den Angeklagten, der sich in aller Form bei der Frau entschuldigte, darauf an, dass Zeugen bei der Polizei angegeben hätten, dass er vor gut 20 Jahren schon einmal in diesem Bereich Seesens als Spanner aufgefallen sei. Der 43-Jährige meinte dazu: „Das höre ich jetzt zum ersten Mal.“I.B.
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