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Seesen
Von Freundin bestohlen: Mann erfährt Wahrheit vor Gericht
SEESEN. Vor dem Amtsgericht Seesen traute ein 30-jähriger Zeuge seinen Ohren nicht, und er hatte sichtlich mit sich zu kämpfen, als er hörte, dass seine 29-jährige Lebensgefährtin ihn „beklaut“ hatte.
In der Nacht vom 3. auf den 4. Februar dieses Jahres übernachtete der Seesener bei seiner Freundin. Nachdem der Mann eingeschlafen war, nahm die Frau die Scheckkarte des 30-Jährigen und schlich sich aus dem Haus. Gegen 1.30 Uhr hob sie an einem Bankautomaten zweimal 150 Euro vom Konto des Mannes ab.
Am nächsten Vormittag ging der 30-Jährige zur Bank und zog Kontoauszüge. Auf diesen waren die Abbuchungen schon vermerkt, und er erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Die Videoüberwachungskamera hatte die 29-Jährige bei den Abhebungen aufgezeichnet, und gegen die gerichtsbekannte Seesenerin erging ein Strafbefehl in Höhe von 450 Euro wegen Computerbetrugs in zwei Fällen. Gegen diesen Strafbefehl legte sie Einspruch ein.
In einer zurückliegenden Verhandlung hatte sie angegeben, dass ihr Freund damit einverstanden gewesen sei, dass sie von seinem Konto Beträge abhebe. Daraufhin wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt, da der Freund dazu gehört werden sollte.
In der jetzigen Verhandlung gab die Angeklagte die Taten zu. Amtsrichter Frank Rüger meinte dazu: „Ich staune“ und wollte wissen, ob denn der Freund, der noch im Gerichtsflur auf seinen Auftritt als Zeuge wartete, davon wisse. Als Antwort darauf schüttelte die Angeklagte nur den Kopf.
Den Zeugen klärte Rüger wenig später auf und kommentierte: „Das ist peinlich, da lässt Ihre bisherige Lebensgefährtin Sie hier reinkommen wie einen dummen Jungen.“ Zunächst mochte der Mann nicht glauben, dass es seine Freundin war, die das Geld abgehoben hatte, und er ließ sich vom Gericht die Fotos der Videoüberwachungskamera zeigen. Während der Verhandlung hatte die Angeklagte noch erzählt, dass gegen sie ein weiteres Verfahren laufe.
In diesem Falle habe sie vom Konto der Mutter ihrer Freundin mehrere Überweisungen auf ihr eigenes Konto getätigt. Die Summe von insgesamt 3.100 Euro habe die Geschädigte allerdings schon zurückerhalten. Ihre Eltern seien dabei für sie in die Bresche gesprungen. Als Grund für ihren erhöhten Geldbedarf gab die zweifache Mutter Spielsucht an.
Auf Anraten des Gerichts nahm die Angeklagte ihren Einspruch zurück.I.B.
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