Seesen

Geldstrafe wegen falscher Verdächtigung

05.08.2010

SEESEN. Ein 48-jähriger ehemaliger Berufskraftfahrer aus Seesen zeigte am 13. Juli 2009 einen 44-jährigen Dentaltechniker aus Staufenberg an, da dieser in der verkehrsberuhigten Jacobsonstraße mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 Stundenkilometern auf ihn zugefahren und dabei etwa drei Meter vor ihm gehupt habe. Nur durch einen beherzten Sprung zur Seite habe er sich retten können, hatte der nun angeklagte Seesener behauptet.

Daraufhin wurde ein Verfahren gegen den Staufenberger eingeleitet, und er sollte im Wege des Strafbefehlsverfahrens zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt werden. Außerdem war ein Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist von einem halben Jahr veranschlagt worden. Amtsrichter Frank Rüger erließ diesen Strafbefehl nicht, und es kam am 13. Januar zu einer Hauptverhandlung.

Während dieser Verhandlung erläuterte ein Gutachter, dass sich der Vorgang nicht so habe zutragen können, wie ihn der 48-Jährige geschildert habe. Hätte der Mann den Wagen drei Meter vor sich gehabt, wäre eine Reaktion, die angegebene Geschwindigkeit vorausgesetzt, gar nicht mehr möglich gewesen.

Der Dentaltechniker wurde seinerzeit freigesprochen, und die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit uneidlicher Falschaussage, gegen den Seesener ein. Dieser erhielt einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 1.000 Euro und legte dagegen Einspruch ein.

Wieder erläuterte nun in der Hauptverhandlung der Gutachter, dass der Staufenberger nur Schrittgeschwindigkeit gefahren sein könne, ansonsten wäre es zu einem Unfall gekommen. Der 44-Jährige gab als Zeuge an, den Seesener angehupt zu haben, weil dieser ohne zu gucken auf die Straße gelaufen sei.

Bei der Gelegenheit zum „letzten Wort“ meinte der Angeklagte, dass er den Wagen vor dem Hupen überhaupt nicht gesehen habe. Dies war nun für Rüger Grund genug, wieder in die Beweisaufnahme einzutreten, da der Seesener ja dann auch nicht behaupten könne, dass der Wagen mit hoher Geschwindigkeit auf ihn zu gefahren sei.

Letztlich war sich Rüger sicher, dass der Angeklagte, der sich nach gerichtlichen Erkenntnissen ständig bedroht und gefährdet fühle und Leute anzeige, maßlos übertrieben und falsche Aussagen gemacht habe. „Da hupt mich jemand an, und ich erschrecke mich… mehr war da nicht“, so Rüger. Der Angeklagte wurde wegen falscher Verdächtigung in zwei Fällen, einmal in Tateinheit mit uneidlicher Falschaussage, zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro verurteilt.I.B.

drucken versenden Leserbrief schreiben
 

Kommentare

Die Kommentare geben nicht die Meinung der Zeitung wieder. Sie sind Einzelmeinungen der Leser, keine repräsentative Auswahl.


Scaniatrucker schrieb am 06.08.2010 08:23

Wäre man als aufmeksamer Bürger über diese Strasse gegangen, dann hätte keiner hupen müssen und es hätte sich keiner erschreckt. Eigentlich bringt man sowas schon Schulkindern bei das man links und nach rechts schaut wenn man eine Strasse überquert.

Diesen Kommentar der Redaktion melden

Balu schrieb am 06.08.2010 10:30

Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen . Da stehen 1.600.- Euro und ein halbes Jahr Führerscheinentzug auf dem Trapez . Frag, wie ermitteln überhaupt Staatsanwälte , das gleich so ein Strafbefehl beantragt wird .Vermutlich war der Staufenberger vorbelastet , dann ist der Fall für Staatsanwälte immer klar . Gut , das hier ein Richter Cuzpe und die Erfahrung hatte , die Beteiligten in einer Verhandlung zu hören . Ich bin hier im Forum mal kritisiert worden , weil ich in meinem Wagen ständig eine Kleinstkamera mitlaufen habe . Genau diese , solche , Situationen meine ich , die man dann hieb und stichfest beweisen kann . Für den ursprünglichen Anzeigeerstatter ist der Schuß gewaltig nach hinten los gegangen . Der zeigt in Zukunft nichts mehr an . Dem Staatsanwalt der den Strafbefehl beantragt hat gönne ich ein Verfahren wegen Verfolgung unschuldiger .

Diesen Kommentar der Redaktion melden

Balu schrieb am 06.08.2010 10:45

-Fortsetzung- Ich denke , man könnte von einer gut funktionierenden Staatsanwaltschaft erwarten das dort für die betreffenden Sachgebiete auch sozusagen Fachstaatsanwälte sitzen , die in der Lage sind , den Sachverhalt nachzuvollziehen .Letztendlich kostet ein solchen Verfahren , der Gutachter usw. unser aller Geld , es sei denn , die Kosten werden dem Anzeigeerstatter aufgebrummt . Das wäre nur gerecht . Mann muß sich das mal zu Gemüte führen , hätte der autofahrer nicht die Möglichkeit gehabt sich zu wehren , wäre der glatt zu unrecht verurteilt worden . Der halbjährige Führerscheinentzug bedeutet in manchen Fällen eine massive Existenzgefährdung . Da sieht man wieder , wie Täter sich zu Opfern befördern indem sie ihr Fehlverhalten durch eine Anzeige zu kaschieren versuchen . Diesmal hat der sein marodes Selbstwertgefühl nicht , auf Kosten Anderer , aufwerten können .

Diesen Kommentar der Redaktion melden

KUS schrieb am 06.08.2010 17:58

Es ist schön, daß einem mal die eigene Niedertracht auf die Füße gefallen ist. Hätte er seinen Weg schulterzuckend fortgesetzt, wäre er ein bißchen solventer als jetzt. Aber sicher ist der Schreck eine Schmerzensgeld-Klage wert ...

Diesen Kommentar der Redaktion melden