Seesen

Freiheitsstrafe für Seesener Geiselnehmer

09.03.2010
Von Axel Hengehold

SEESEN. Zweieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung. So lautet das Urteil des Schöffengerichts am Seesener Amtsgericht gegen einen 47-Jährigen, der seiner ehemaligen Lebensgefährtin im Dezember vergangenen Jahres in ihrer Wohnung auflauerte und sie mit Waffengewalt zwingen wollte, sich mit ihm auszusprechen.

Nur selten hob der Angeklagte während der dreistündigen Verhandlung den Blick. Kaum verständlich waren seine Beteuerungen, er würde „so etwas nie wieder tun“. Den Schuldspruch, zweieinhalb Jahre hinter Gittern, nahm er resigniert und niedergeschlagen entgegen.

Die Beweisaufnahme ergab, dass der Täter am 14. Dezember vergangenen Jahres versucht hatte, seine ehemalige Lebenspartnerin in ihrer Wohnung mit einem Messer bedroht und sie mit ihrem Schal stranguliert hatte. Seine Absicht, so sagte der Angeklagte bei der Verhandlung, sei es lediglich gewesen, nach einem Beziehungsstreit eine Aussprache zu forcieren.

Zweiter Schlüssel

Die Geschädigte wollte aber auf dieses Angebot nicht eingehen und verließ die bis dahin gemeinsam genutzte Wohnung. Der Beschuldigte, der noch einen Schlüssel für das Appartement besaß, lieferte diesen beim Bruder seiner Ex-Partnerin ab, mit dem Zusatz, er werde die Wohnung nicht wieder betreten und die Frau könne bedenkenlos dorthin zurückkehren.

Diese aber traute dem Versprechen nicht und verständigte die Polizei. Als zwei Beamte gemeinsam mit ihr die Wohnung betraten, war die Gefahr tatsächlich noch nicht vorbei: Anstatt sich wie versprochen von der Wohnung zu entfernen, hatte der 47-Jährige erst ein Geldbündel von etwa 3.500 Euro aus der Wohnung gestohlen und sich anschließend mit einem Messer im Schrank versteckt. Den Beamten, die die Wohnung nur oberflächlich durchsuchten, war das Versteck des Mannes nicht aufgefallen. Als dann die Frau ohne Begleitung der Polizei das Schlafzimmer betrat, stürzte der Täter aus dem Kabuff und hielt seiner Exfreundin erneut die Klinge an die Kehle. Dazu habe er gedroht, er werde sie abstechen.

Polizisten bedroht

Als einer der Beamten die Szene im Schlafzimmer bemerkte und in den Raum stürmte, wurden abwechselnd er selbst und die Frau mit dem Messer bedroht. Darauf zog der Polizist seine Dienstwaffe und hätte „wohl auch von ihr Gebrauch gemacht“, wenn er den Täter nicht „schon seit 20 Jahren kennen“ würde. Weil er dem Angeklagten eine solche Tat nicht zutraue, habe er sich erst einmal vorsichtig zurückgezogen. Die Frau wurde zur Geisel in den Händen ihres ehemaligen Partners. Später ist es dem Beamten gelungen, den Täter mit einem Trick zu entwaffnen und festzusetzen.

Diese totale Eskalation der Ereignisse verwunderte selbst die Staatsanwältin – besonders, weil der Angeklagte vorher nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Trotz der weißen Weste kam der Vorsitzende Richter Rolf Stratmann zum Schluss, dass eine Bewährungsstrafe nicht ausreichend sei. Für den Beschuldigten sprach lediglich, dass er sich vor Gericht geständig zeigte.

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