Seesen

SMS-Betrug: Zweieinhalb Jahre Haft für Flirtline-Betreiber

11.02.2010

SMS-Betrug: Zweieinhalb Jahre Haft für Flirtline-Betreiber

Die Entscheidung der Justiz ist gefallen: Der Seesener Betreiber einer Flirtline muss ins Gefängnis. Archivfoto: dpa

SEESEN/BRAUNSCHWEIG. Statt Liebe und Lust gab es für die Nutzer der Seesener SMS-Flirtline nur gesalzene Rechnungen und Frust. Deshalb muss der 30 Jahre alte Betreiber ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Mann am Donnerstag wegen gewerbsmäßigen Betruges in mehr als 191.000 Fällen zu zweieinhalb Jahren Haft.

Früher als erwartet ging damit ein Prozess zu Ende, bei dem auch Außenstehende einen Einblick in die Praktiken einer ansonsten sehr diskreten Branche erhielten. Der Beschuldigte hatte bundesweit in Inseraten für seinen Service geworben. Die Kunden könnten, so gaukelte der Mann ihnen vor, per Kurzmitteilung Kontakt zu anderen Personen aufnehmen. „Das reichte von der seriösen Partnersuche bis zur Hoffnung auf Sex-Abenteuer“, beschrieb die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer das Angebot.

Was die Nutzer der Flirtline nicht wussten: Die Antworten auf ihre jeweils 1,99 teuren SMS kamen nicht etwa von Gleichgesinnten, sondern von bezahlten und speziell geschulten Animateuren. Die versuchten mit allen Tricks, die Kunden zum Versenden neuer Mitteilungen zu bewegen und somit den Umsatz zu steigern.

Das gelang in etlichen Fällen. Bevor er merkte, dass er betrogen wurde, schickte einer der Geschädigten SMS für 4.000 Euro an die kostspielige so genannte Premium-Nummer. Ein anderer Kunde plante sogar einen Selbstmordversuch, als ihm klar wurde, dass er seine angebliche Chat-Partnerin nicht treffen konnte.

Der Umsatz mit den SMS belief sich auf insgesamt gut vier Millionen Euro. Die Hälfte davon kassierten die Telefon-Provider. Der Rest floss an den Seesener. Allerdings hatte der Mann auch erhebliche Kosten. Allein 800.000 Euro musste er für die Inserate zahlen. 400.000 Euro erhielten die Animateure.

Verständnis für die Geschäftsmethoden des 30-Jährigen habe das Gericht nicht, betonte Dreyer. Schließlich seien „vor allem kleine Leute geschädigt worden, die solche Summen nicht einfach aufbringen können“. Dass der Angeklagte dennoch mit einer milden Strafe davongekommen sei, führte die Richterin vor allem auf sein Geständnis zurück.

Der Seesener nahm das Urteil sofort an. Er muss nicht zurück ins Untersuchungsgefängnis, in dem er seit einem halben Jahr saß. Das Gericht entließ den Vater zweier kleiner Kinder auf freien Fuß, weil keine Wiederholungs- oder Fluchtgefahr bestehe. Er wird jedoch bald die Aufforderung zum Antritt seiner Strafhaft erhalten.on

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