Region Harz

Autofahrer wird rechts überholt und übt Selbstjustiz

02.12.2009

RHÜDEN. Ein 49-jähriger Elektriker aus Goslar hatte wegen Nötigung und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie wegen Sachbeschädigung einen Strafbefehl über 2.800 Euro erhalten. Ferner war eine Sperre zur Wieder(-)Erlangung der Fahrerlaubnis von zehn Monaten verhängt worden. Der Elektriker legte Einspruch ein, und es kam zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Seesen.

Am 11. Juni gegen 17 Uhr war der Angeklagte auf der A7 von Hildesheim in Richtung Rhüden von einem 42-jährigen Energieberater aus Rhüden rechts überholt worden. Nach Überzeugung von Amtsrichter Frank Rüger hatte sich der Goslarer darüber geärgert und den Rhüdener mit seinem Passat später nicht mehr von der Überholspur in die rechte Fahrspur einfädeln lassen. Dies geschah offensichtlich mit der Absicht, so Rüger, den 42-Jährigen bis nach Seesen „durchzuschicken“.

Dem Passatfahrer gelang es jedoch, noch zwei Lkw zu überholen und rechtzeitig die Abfahrtspur nach Rhüden zu erreichen. In der Ausfahrtspur überholte ihn der Goslarer mit seinem Subaru dann rechts und bremste den 42-Jährigen mitten in der Ausfahrt aus.

Den weiteren Geschehensablauf schilderte der Rhüdener, dessen Aussagen sowohl das Gericht als auch ein Kfz-Sachverständiger Glauben schenkten, wie folgt: Der Elektriker steigt aus seinem Fahrzeug, springt mit beiden Knien auf die Motorhaube des Passats und schlägt dort und auf der Frontscheibe mit den Fäusten zu.

Nach diesem Kraftakt, bei dem erheblicher Schaden entsteht, kommt der Goslarer von der Motorhaube runter zur Fahrerseite. Der Rhüdener verriegelt die Türen, fährt weiter bis zur Bundesstraße und wartet dort entgegengesetzt zur Fahrtrichtung in der Ausfahrt auf den Goslarer, da er sich das Autokennzeichen des Subaru nicht gemerkt hatte.

Dann steigt der Goslarer nochmals aus, sucht wieder die Konfrontation, springt erneut auf den Passat und trommelt auf die Motorhaube. Dabei sagte er: „Damit hast du wohl nicht gerechnet.“

Der Angeklagte hatte angegeben, dass der Rhüdener zunächst quer in der Ausfahrt gestanden habe. Deshalb habe er ihn rechts überholt. Danach sei der Passatfahrer auf ihn zugefahren. Nur mit einem Hechtsprung auf die Motorhaube habe er sich retten können, so der Goslarer.

Der 49-Jährige wurde nun zu einer Geldstrafe von 4.900 Euro verurteilt. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen, und er musste noch im Gerichtssaal den Führerschein abgeben. Weiter wurde eine Sperre von noch zwölf Monaten verhängt, vor deren Ablauf die Verwaltungsbehörde ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf.I.B.

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Kommentare

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easyline001 schrieb am 04.12.2009 20:31

Solche Verkehrsteilnehmer dürften gar keinen Führerschein mehr bekommen !!! Wer so aggressiv ist, wird sich und seine Einstellung kaum ändern !!!

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