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Region Harz
Keine Plansicherheit bei Zivi-Stellen
GOSLAR. Ab diesem Monat müssen Zivildienstleistende nur noch sechs statt neun Monate in einer sozialen Einrichtung arbeiten. Alle weiteren Verpflichtungen sind freiwillig und können jederzeit widerrufen werden. Eine ungünstige Regelung, finden die Betreiber von Pflege- und Jugendeinrichtungen dieser Region.
„Das Problem ist, dass wir mit dieser Regelung einfach nicht mehr langfristig planen können“, sagt Stefan Dyckhoff, Leiter der Goslarer Jugendherberge. „Die Zivis brauchen sich jetzt erst nach drei Monaten entscheiden, ob sie ihren Dienst verlängern wollen oder nicht. Damit kann ich den nachrückenden Bewerbern keine klare Auskunft geben, ob und wann sie anfangen können“, meint er.
„Das ist eine absolute Unsicherheit“, sagt auch seine Frau, Heidrun Dyckhoff. Denn: Selbst wenn ein Zivildienstleistender sich für eine Verlängerung seiner Arbeitspflicht von sechs auf neun oder maximal zwölf Monate entschieden hat, kann er nach Beendigung des obligatorischen halben Jahres jederzeit spontan seinen Dienst quittieren.
Ein weiterer Nachteil der Sechs-Monats-Lösung: „Die Inhalte können in so kurzer Zeit einfach nicht mehr rübergebracht werden – die Leute lassen sich darauf auch nicht mehr richtig ein“, meint Heidrun Dyckhoff. Für sie und ihren Mann bedeuten die Zivis eine Brücke zu den jungen Besuchern der Herberge. „Dadurch bekommen wir mit, was ‚in‘ ist, die Zivis sind für uns auch Ideengeber“, sagen sie.
Zurzeit beschäftigen sie noch zwei Zivildienstleistende: Christoph Huber (19) und Jan Voges (19) kommen beide aus Goslar und sind bisher sehr zufrieden mit ihrer Zivi-Stelle. „Ich denke, ich werde neun Monate bleiben“, meint Huber, der genau wie sein Kollege am 1. Juli begonnen hat und damit zur ersten Zivi-Generation gehört, die bereits zum 31. Dezember wieder gehen kann. Dennoch sei ein längerer Zeitraum für ihn günstiger, weil dann keine Lücke zwischen Zivildienst und Studium oder Ausbildung entstehe.
„Für einige ist eine Verlängerung sicherlich auch deshalb interessant, weil der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst nach 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Arbeit greift“, erklärt Theo Lampe von der Beratungsstelle für Zivildienstleistende des Diakonischen Werkes der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Hannover.
Gedruckte GZ: Wie sich die Arbeit der Zivildienstleistenden durch die Neuregelung verändern wird und welche Bereiche für den Pflichtdienst nicht mehr in Frage kommen, lesen Sie in der Dienstag-Ausgabe.
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