Region Harz

Ein Rempler zu viel: 2009 wurden zehn Fahrerlaubnisse zurückgegeben

12.03.2010
Von Oliver Stade

GOSLAR. Unabhängig von der Schuldfrage: An den 4.011 Unfällen, die sich 2009 im Landkreis Goslar ereignet haben, waren 502 Frauen und Männer beteiligt, die älter als 65 Jahre sind. Mancher Senior verzichtet freiwillig auf ein Stück Unabhängigkeit und gibt seinen Führerschein der Straßenverkehrsbehörde.

Manchmal reift die Erkenntnis auch erst, wenn die Unfallhäufigkeit steigt und Behörden nachhelfen, wie kürzlich ein Fall vor dem Amtsgericht Seesen zeigte.„Der Führerschein ist ein hohes Gut“, das erfahren die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes im Gewerbegebiet Baßgeige in Goslar immer wieder. „Da hängt das Herz dran“, heißt es aus der Behörde, die zum Landkreis Goslar gehört und die zuständig ist, wenn es um die Fahrerlaubnis geht.

Dass sich niemand gerne freiwillig von dem Dokument trennt, das Unabhängigkeit und Bewegungsfreiheit verspricht, dokumentieren die Zahlen. Zehn Senioren aus dem Landkreis Goslar, zwischen 72 und 90 Jahre alt, haben sich voriges Jahr mehr oder weniger freiwillig von ihrer Fahrerlaubnis getrennt. 2008 waren 15 Führerscheine bei der Straßenverkehrsbehörde abgegeben worden, ein Jahr zuvor zehn.

Ärztliche Untersuchung

Zwei betagte Autofahrer fassten 2009 den Entschluss aus eigenem Antrieb, künftig ohne eigenen Pkw auszukommen. Bei acht anderen war ein Schreiben des Straßenverkehrsamtes Anstoß für die Entscheidung: Die Behörde bat die betreffenden Kraftfahrer zu einer ärztlichen Untersuchung – einige verzichteten darauf und trennten sich ohne Gutachten von ihrem Führerschein. In einem Fall ergab die Untersuchung, dass der Senior nach wie vor fahrtüchtig ist.

Landkreissprecher Dirk Lienkamp sagt zu den Schreiben des Amtes: „Das bedeutet einen Einschnitt für die Menschen, da gehen wir sensibel mit um.“

Nach Blechschäden

In der Regel sind es polizeiliche Hinweise, etwa nach Blechschäden beim Ein- oder Ausparken, die die Behörde veranlassen, einen Autofahrer zu einer Untersuchung aufzufordern. Wenn den Beamten bei der Unfallaufnahme der Verdacht auf eingeschränkte Fahrtauglichkeit kommt, geht eine Meldung zur Straßenbehörde raus.

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Kommentare

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kira schaeferhund schrieb am 14.03.2010 13:24

mir haben die den führerschein im jahre 2003 abgenommen.Ich war fussgänger auf ein schützenfest,die polizei hat den sichergestellt und musste eine ärztliche untersuchung machen,die nicht anerkannt wurde.nun liegt mein führerschein in goslar und bekomme ihn nicht wieder weil ich noch eine untersuchung machen soll die mir viel geld kostet.Wenn das der fall sein soll das Goslar die führerscheine wieder giebt,dann können sie auch meinen wieder geben.Ich finde es ungerecht alls fussgänger den führerschein zu verlieren

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