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Oberharz
Bergstadtrat beschließt Einzelhandelskonzept
Potenzieller Netto-Bauplatz in Aldi-Sichtweite: Die Hoffnung, mit den Werkzeugen des taufrischen Einzelhandelskonzepts bereits in diesem Fall dem Überangebot an Lebensmittelmärkten entgegensteuern zu können, ist für Clausthal-Zellerfelds Stadtpolitiker ge
CLAUSTHAL-ZELLERFELD. Einstimmig hat der Rat der Bergstadt am Donnerstagabend das Einzelhandelskonzept für Clausthal-Zellerfeld beschlossen. Damit hat die Stadt erstmals ein rechtswirksames Werkzeug zur Förderung erwünschter oder auch zur Verhinderung unerwünschter Einzelhandelsvorhaben in der Hand.
In erster Linie soll das Konzept zum Erhalt und zur Aufwertung der Innenstadt dienen, dabei bei der Behebung von Schwächen helfen und Kaufkraft am Ort halten, die bislang in nahezu allen Bereichen außerhalb der „Waren des täglichen Bedarfs“ in benachbarte Städte abfließt.
Marc Föhrer, einer der beiden Geschäftsführer von Stadt + Handel, sprach bei seinen Erläuterungen zu dem Konzept und den ihm zugrunde liegenden Erhebungen von einer Größenordnung um die 24 Millionen Euro jährlich.
Praktisches Prüfschema für Ansiedlungs-Anträge
Das Konzept umfasst 65 „Einzelsortimente“ und enthält ein praktisches, schnell anwendbares „Prüfschema“ für Anfragen von Ansiedlungswilligen. Eine 50-prozentige Förderung aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) machte seine Erstellung möglich.
Gegen „Altfall“ rein rechtlich keine Handhabe
Im Fall der aktuell beim Landkreis beantragten Neuansiedlung eines weiteren Lebensmitteldiscounters an der Altenauer Straße 33 könnte es aber zu spät sein. „Wir versuchen es wenigstens“, räumte Bürgermeister Peter Dietz bei der Behandlung des unmittelbar nachgeschobenen SPD/FDP-Antrags ein. Die Gruppe hatte Handlungsbedarf zur „unverzüglichen“ Aufstellung eines Bebauungsplans für dieses und ein angrenzendes Grundstück nebst Veränderungssperre gesehen. Mit leicht verändertem Zuschnitt der betroffenen Fläche wurde das vom Rat so verabschiedet.
Die Hoffnung, dem Bau eines Netto-Einkaufsmarkts von weniger als 800 Quadratmetern Fläche (in dieser Größenordnung benötigen Investoren keinen projektbezogenen Bebauungsplan) noch mit einem rechtsverbindlichen städtischen Bebauungsplan zuvorkommen zu können, wird nach Rücksprache mit dem Landkreis jedoch als gering eingeschätzt, erläuterten Dietz und Lars Michel vom Fachdienst Bauleitplanung. Alle Anfragen des Investors hätten sich vor dem Beschluss des Bergstadtrats abgespielt, „rein rechtlich können wir die Ansiedlung nicht mehr verhindern“.
Kommentare
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Jedes Jahr fließen 24 Millionen an Kaufkraft ab. Toll!!! Aber anstatt über jeden Laden dankbar zu sein der Kaufkraft im Ort hält, wird gebremst, was die Bürokratie hergibt. Das erinnert doch ganz stark an die Zunftordnungen des Mittelalters, die auch genau vorschieben wer, wo, wieviel und zu welchem Preis produzieren und verkaufen durfte. Wenn man auf diese Weise agiert, muß man sich die Krokodilstränen zu diesem Thema verkneifen und die Folgen des eigenen Handeln hinnehmen.
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Im Lebensmittelsektor ist CLZ überversorgt. D.h. jede neue Ansiedlung führt eher zu Umsatzumschichtungen, ggfs zu Lasten der Innenstadt. Der Kaufkraftabfluss entsteht im Wesentlichen in anderen Sortimenten bei denen Angebote vor Ort fehlen. Diese Ansiedlungen wären wünschenswert. Das hat nicht mit "mittelalterlicher Bürokratie" zu tun, sondern mit der Wahrnehmung wichtiger Fakten die das Gutachten geliefert hat. Weitere Infos auf der SGO Seite: www.samtgemeinde-oberharz.de -> "Einzelhandelskonzept".
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Wieviel Lebensmittelvollsortimenter gibt es auf der Roe oder der Goslarschen? Wenn also ein Investor meint an anderer Stelle trotz Überversorgung ein Geschäft zu machen, dann ist es SEIN Geld und SEIN Risiko, wenn er Pleite macht. DAS ist eigentlich Marktwirtschaft und nicht die Vollkasko- und Besserwissermentalität des mittelalterlichen Zunftwesens.
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