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Oberharz
Spielhalle aus Spielsucht überfallen? Gutachten soll Klarheit bringen
Der Berufungsprozess um einen Raubüberfall auf eine Clausthal-Zellerfelder Spielhalle ist geplatzt: Bevor die Justiz entscheiden kann, soll ein Gutachten mehr Klarheit bringen. Archivfoto: dpa
CLAUSTHAL-ZELLERFELD. Der Berufungsprozess um einen Raubüberfall auf eine Clausthal-Zellerfelder Spielhalle ist geplatzt. Am Donnerstag entschied das Landgericht Braunschweig, dass ein Psychiater zunächst die Schuldfähigkeit des 21 Jahre alten Angeklagten klären soll.
Zum Räuber war der junge Mann wegen seines ständigen Geldmangels geworden. Weil er ein Schulungsangebot der Arbeitsagentur nicht wahrgenommen hatte, wurde ihm der Bezug von Hartz IV gestrichen. Also überredete er seinen 20 Jahre alten Kumpel zu dem Überfall.
Maskiert betraten sie am Tag nach Pfingsten den Spielsalon. Sie bedrohten eine Angestellte und einen Kunden mit ungeladenen Schreckschusspistolen und erbeuteten 460 Euro. Den Großteil des Geldes verspielten sie kurz darauf schon wieder in Goslar.
Aufnahmen von Überwachungskameras führten die Polizei schnell auf die Spur der Täter. Das Amtsgericht Clausthal verurteilte den 20-Jährigen zu zweijähriger Jugendstrafe mit Bewährung, sein Komplize erhielt eine dreijährige Haftstrafe – bei schwerem Raub die untere Grenze.
Der 21-Jährige erklärte, dass er vielleicht doch auf mehr Milde hoffen könne: In der Untersuchungshaft sei ihm aufgegangen, dass er vielleicht unter Spielsucht leide. Er habe auch schon Kontakt zu Therapieeinrichtungen gesucht.
Die Strafkammer entschied, einen Psychiater mit einem Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu beauftragen. Erst, wenn das Ergebnis der Untersuchung vorliegt, wird das Gericht den Prozess neu aufrollen. Bis dahin bleibt der 21-Jährige in Untersuchungshaft.on
Kommentare
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Wenn ich ein Bank überfalle und mir dann einfällt, dass ich unter akuter Geldgier leide..darf ich dann auch auf Milde hoffen? Ich würde auch eine Therapie machen.
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Bachblüten-Therapie und Einreibungen mit natürlich gepreßten Ölen sollen auch hilfreich sein. Es ist soweit: Wenn ein Vollzugsbeamter mit dem Zellenschlüssel zu laut rasselt, wird er womöglich wegen Ruhestörung angezeigt, zu drei Jahren ohne Bewährung verurteilt und darf dann seine Kollegen nicht mehr duzen. Zumindest für unsere Enkel kann ich da nur hoffen, daß mit der Geburts- auch gleich die Schuldunfähigkeits-Urkunde ausgestellt werden wird. Die mittlerweile geächtete Ohrfeige ist ersetzt worden durch "geplatzte Prozesse". So ist es recht, so ist es in Ordnung?
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