Oberharz

„Interims-Oberreichsanwalt“ muss zum Gerichtspsychologen

06.09.2010

„Interims-Oberreichsanwalt“ muss zum Gerichtspsychologen

Zu einer psychologischen Untersuchung muss ein selbst ernannter „Interims-Oberreichsanwalt“ nach dem Willen der Justiz. Archivfoto: dpa

CLAUSTHAL-ZELLERFELD. Für seine Berufungsverhandlung hat sich ein selbst ernannter „Interims-Oberreichsanwalt“ sicher ein anderes Ergebnis vorgestellt.

Statt seine Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes, Beleidigung und versuchter Nötigung aufzuheben, ordnete das Landgericht Braunschweig am Montag die Begutachtung des 66 Jahre alten Clausthalers durch einen Gerichtspsychologen an.

Drei schwere Kästen voller Aktenordner und Fachbücher hatte der Mann mit der Goldrandbrille mitgebracht, um seine Thesen zu belegen. Er spricht der Bundesrepublik die Existenzberechtigung ab, weil das Deutsche Reich weiter existiere. Richter und hohe Beamte, die seiner Ansicht nach gegen diese „Tatsachen“ handelten, hatte er in Briefen unter anderem des „Hochverrats“ bezichtigt.

Das brachte ihm schließlich Anzeigen wegen Beleidigung ein. Polizisten fanden in seiner Wohnung ein geladenes Gewehr mit Schalldämpfer. Das Amtsgericht in Clausthal-Zellerfeld verurteilte den Mann daraufhin zu 21 Monaten Haft mit Bewährung, wogegen dieser in Berufung ging.

Zunächst sah es so aus, als könne er damit zumindest einen Teilerfolg erzielen. Richter Serra di Oliveira erklärte betont gelassen, seiner Ansicht nach werde nicht viel von der Strafe übrig bleiben. Die Sache mit dem Waffenbesitz habe sich mittlerweile entschärft. Und ob der Inhalt der Briefe wirklich beleidigend gewesen sei, bezweifle er. Er schlage aus diesem Grunde die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor.

Das kommentierte der Staatsanwalt mit einem knappen „Niemals!“ Auch der Beschuldigte, der inzwischen in der Schweiz lebt, lehnte ab. Irgendwann hatte der Mann mit seinen Tiraden die Geduld aller Beteiligten überstrapaziert, und das Gericht fällte den entscheidenden Entschluss. Ein Experte soll klären, wie es um den psychischen Zustand des 66-Jährigen aussieht. Wenn das Gutachten vorliegt, beginnt der Prozess von vorn.on

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