Lutter

Samtgemeinde stellt auf neues Haushaltsrecht um

08.02.2010
Von Andreas Gereke

Samtgemeinde stellt auf neues Haushaltsrecht um

Künftig geht es für die Kommunalpolitiker darum, Ziele zu formulieren – wie hoch soll beispielsweise der Kostendeckungsgrad des Dorfgemeinschaftshauses Alt Wallmoden sein? Foto: Gereke

LUTTER. Große Umwälzungen hinter den Kulissen: Von den Kommunen des Landes wird ein neues Haushaltsrecht gefordert. Doppik statt Kameralistik lautet das Zauberwort. Aber was bedeutet diese Veränderung? Die Samtgemeinde Lutter dient als Beispiel für diese Fragen.

„Das alte Haushaltsrecht berücksichtigte nicht den Werteverzehr“, bringt es Lutters Kämmerin Heike Ahrens auf den Punkt. „Das neue Haushaltsrecht soll den Ressourcenverbrauch abbilden und damit der Generationengerechtigkeit dienen. Die Folgekosten spielen jetzt eine Rolle“, fügt sie an. „Durch jede Investition werden auch künftige Haushalte belastet. Früher hat man sich da vielleicht nicht so sehr Gedanken darüber gemacht.“

Beispiel Feuerwehrauto: Bislang tauchte in den Haushalten ein Fahrzeug nur im Jahr seiner Beschaffung im Haushalt auf, wenn der Kaufpreis zur Verfügung stehen musste. Künftig wird in den Folgejahren auch die Höhe der Abschreibung, also der Wertverlust, des Löschmobils verbucht. „Das bedeutet automatisch auch höhere Fehlbeträge“, sagt Ahrens. Ist dann ein Gut komplett abgeschrieben, trägt das zur Ergebnisverbesserung im Haushalt bei.

Hinter der neuen Haushaltsführung steckt nun eine ganz andere Logik, und die werden vor allem die Kommunalpolitiker zu spüren bekommen. „Fragen wie: ,Warum ist der Stromverbrauch im Dorfgemeinschaftshaus so hoch? Oder: Warum stiegen Heizkosten?‘ sollen künftig nicht mehr Gegenstand der Diskussion sein. Es geht nicht mehr darum, in einzelnen Haushaltsstellen herumzupulen“, sagt Samtgemeindebürgermeister Peter Kühlewindt.

„Es geht darum, Ziele zu formulieren. Die Politik soll sich fragen: Wo will ich mit der Kommune hin? Das bedeutet für die Kommunalpolitiker einen gewissen Lerneffekt“, fügt er an. Um beim Beispiel eines Dorfgemeinschaftshauses zu bleiben, wäre beispielsweise ein Ziel, dass die Politik den Kostendeckungsgrad vorgibt.

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