Lutter

Nach schwerem Unfall: 49-Jähriger zu 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt

29.01.2010

NAUEN/SEESEN. Auf der B248 bei Nauen ereignete sich am 10. September vorigen Jahres ein Unfall, bei dem ein 32-jähriger Seesener Motorradfahrer schwere Verletzungen erlitt. Der Unfallverursacher, ein 49-jähriger Golf-Fahrer aus Nauen, musste sich nun vor dem Amtsgericht Seesen verantworten. Er wurde von Amtsrichter Frank Rüger wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt.

Mehr als einen Schutzengel habe der Motorradfahrer gehabt, betonte Rüger. Der 32-Jährige war der erste in einer Kolonne von Fahrzeugen, die auf der B248 in Richtung Lutter nicht schneller als 100 km/h unterwegs waren. Aus Nauen kommend bog der Angeklagte nach links auf die Bundesstraße ein, und der Seesener prallte auf ihn auf.

Glück hatte der Kradfahrer, dass er sich von dem Zweirad löste und dabei nicht mit dem Kopf auf den hinteren Teil des Golfs prallte. Der 32-Jährige, der keine Erinnerung mehr an diesen Tag hat, flog über den Pkw hinweg; der 49-Jährige konnte durch eine Vollbremsung verhindern, über den dann vor dem Auto liegenden Mann zu fahren. Zudem hatte das Opfer Glück, nicht in den Gegenverkehr gekommen zu sein. Sein Krad hatte hinterher nur noch Schrottwert.

Das Opfer erlitt bei dem Unfall Brüche an den Beinen und einer Beckenplatte sowie diverse Organprellungen. Noch heute ist der Seesener arbeitsunfähig. Er werde sich aber, sobald er wieder fit sei, ein neues Motorrad kaufen, meinte der 32-Jährige auf Nachfrage Rügers. Dieser sagte daraufhin, dass man das Schicksal nicht allzu sehr herausfordern solle.

Dem Angeklagten merkte man an, dass ihm der Vorfall sehr Leid tat, er entschuldigte sich bei dem Motorradfahrer. Im Dorf hätten er und seine Familie, vor allem die Kinder, nach dem Unfall ein regelrechtes Spießrutenlaufen mitmachen müssen, berichtete der Angeklagte.

Das müsse eine komische Dorfgemeinschaft sein, kommentierte Rüger. Und er erklärte, dass ein solches Geschehen – ein Augenblicksversagen – jedem passieren könne. Aber auch der Angeklagte habe Glück gehabt, sich nicht wegen einer fahrlässigen Tötung verantworten zu müssen.I.B.

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