Langelsheim

Feuerwehrmann betrunken im Einsatz: Stadt sieht Einzelfall

01.09.2010
Von Axel Hengehold

LANGELSHEIM. Die Stadt Langelsheim sieht im Fall des Wolfshäger Feuerwehrmannes, der am 13. August von der Polizei mit 1,03 Promille am Steuer eines Einsatzfahrzeugs angetroffen wurde, keinen besonderen Handlungsbedarf. Die Polizei hat mittlerweile eingeräumt, die Öffentlichkeit fehlerhaft informiert zu haben.

Wie Bürgermeister Henning Schrader mitteilte, ist es hinreichend bekannt und selbstverständlich, dass Fahren unter Alkoholeinfluss nicht erlaubt ist. Der Vorfall sei die persönliche Verfehlung eines Einzelnen, deshalb dürfe man die Feuerwehrleute nicht unter Generalverdacht stellen – was allerdings bisher auch niemand getan hat.

„Ich möchte der Feuerwehr jetzt keine weiteren Bürokratismen überstülpen“, sagte Schrader. Die Führerscheine derjenigen, die ein städtisches Dienstfahrzeug benutzten, würden vierteljährlich kontrolliert. Feuerwehrleute jetzt „beispielsweise vor Fahrtantritt pusten zu lassen“, sei kompletter Unsinn. Mit einer Rückendeckung durch die Stadt Langelsheim könne der Beschuldigte allerdings auch nicht rechnen.

Polizei räumt Fehler ein

Sascha Göritz, neuer Pressesprecher der Polizei Goslar, räumte auf Nachfrage ein, dass im Pressebericht, den die Polizei am 15. August veröffentlicht hatte, sowohl das Alter als auch der Wohnort des Beschuldigten falsch übermittelt worden seien. Der betrunken gefahrene Feuerwehrmann ist nicht, wie ursprünglich vermeldet, ein 34 Jahre alter Mann aus Lautenthal, sondern ein deutlich älterer Wolfshäger.

Der Polizeibericht sei von einem Menschen verfasst worden, und Menschen machten nun einmal Fehler, entschuldigte Göritz die doppelte Falschinformation. Den Verdacht, dass der Fehler bewusst gemacht worden sei, um die Angelegenheit quasi auf dem Wege der uniformierten Amtshilfe zu verschleiern, wies er weit von sich.

Ortsbrandmeister in Verantwortung

Laut Aussage von Michael Sander, Geschäftsführer des niedersächsischen Landesfeuerwehrverbandes in Hannover, ist in erster Linie der zuständige Ortsbrandmeister für das Verhalten der ihm unterstellten Feuerwehrleute verantwortlich: Die örtliche Führung habe eine Aufsichtspflicht, der sie nachkommen müsse. Ist der Ortsbrandmeister bei dem Einsatz nicht zugegen, seien es die Gruppenführer, die ihn vertreten.

Der Wolfshäger Ortsbrandmeister Karsten Bothe wollte zu der Anfrage, wie solch ein Vorfall zukünftig vermieden werden könnte, gar keine Position beziehen. „Wenden Sie sich bitte an die Stadt Langelsheim“, sagte er.

Inwieweit die Angelegenheit ein gerichtliches Nachspiel haben wird, steht laut Aussage von Birgit Seel, Sprecherin der Braunschweiger Staatsanwaltschaft, noch nicht fest. Die Akten sind gerade erst eingetroffen und werden jetzt geprüft, teilte Seel mit. Mit konkreten Ergebnissen sei wohl erst in zwei Wochen zu rechnen.

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