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Langelsheim
Missbrauch-Prozess vor dem Landgericht ist geplatzt
LANGELSHEIM/BRAUNSCHWEIG. Der seit Anfang Januar laufende Prozess gegen einen wegen sexuellen Missbrauchs seiner kleinen Nichte angeklagten Mann aus Langelsheim ist geplatzt. Die Jugendschutzkammer des Landgerichts Braunschweig setzte die Verhandlung am Donnerstag aus.
Zuvor hatte die Verteidigung eine psychiatrische Sachverständige wegen möglicher formaler Fehler bei der Erstellung ihres Gutachtens gerügt. Begründet hatten die Verteidiger ihre Haltung unter anderem mit sprachlichen Feinheiten.
Die Gerichtspsychiaterin hatte einen Teil ihrer Ausführungen nicht in der Wahrscheinlichkeitsform abgefasst, sondern als normale Aussage formuliert. Das könne fälschlicherweise den Eindruck erwecken, die Schuld ihres Mandanten sei bereits bewiesen, erklärten die Rechtsanwälte des Angeklagten.
Auf Kritik bei der Verteidigung stieß auch das Vorgehen der Sachverständigen. Sie habe das mutmaßliche Opfer und dessen Eltern zu verschiedenen Aspekten der angeblichen Taten befragt. Dabei habe sie auch Themen angeschnitten, die den Ermittlungsbehörden vorbehalten gewesen wären.
Das Gericht beriet diese Argumente und stimmte schließlich einer Aussetzung des Prozesses zu. „Unserer Ansicht nach gibt es überhaupt keine Zweifel daran, dass die Gutachterin kompetent und unparteiisch ist. Beim Angeklagten könnte aber ein gegenteiliger Eindruck entstehen“, begründete der Vorsitzende Richter Manfred Teiwes die Entscheidung.
Der Beschuldigte soll seine Nichte in drei Fällen missbraucht haben. Bei der ersten angeklagten Tat war das Mädchen zehn Jahre alt. Einer der Übergriffe fand angeblich im Auto des 45-Jährigen auf einem Parkplatz im Oberharz statt. Zu den anderen beiden soll es in der Wohnung des Mannes in Langelsheim gekommen sein.
Die Nichte hatte bei ihren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Vernehmungen vor Gericht die Vorwürfe gegen den Onkel bekräftigt. Der 45-Jährige bestreitet die Taten energisch.
Aussage steht gegen Aussage. Dem psychiatrischen Gutachten über die Glaubwürdigkeit des Mädchens kommt also eine überragende Bedeutung zu. Das gilt umso mehr, als es keine Zeugen der Vorfälle gibt.
Das Gericht beschloss am Donnerstag, einen anderen Sachverständigen mit dem Fall zu beauftragen. Bis der Experte sein Ergebnis vorlegen kann, werden allerdings mehrere Monate vergehen. Eine Fortsetzung der Verhandlung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit ist damit unmöglich. Deshalb muss der Prozess ganz von vorn beginnen.on
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