Goslar

Verkehrsgerichtstag will Helmpflicht für E-Biker

27.01.2012
Von Friedrich Metge

Verkehrsgerichtstag will Helmpflicht für E-Biker

Im Trend liegen Elektrofahrräder: Wenn sie 45 km/h erreichen, soll aus Sicht der Verkehrsexperten eine Helmpflicht gelten. Foto: dpa

GOSLAR. Mit klaren Empfehlungen ist am Freitag in Goslar der 50. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) zu Ende gegangen. Die Experten sprachen sich dafür aus, auch nahe Angehörige von Unfalltoten finanziell zu entschädigen. Hier wurde der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert.

Allerdings, heißt es in der Empfehlung, soll es den Gerichten überlassen bleiben, nach dem Einzelfall zu entscheiden und nicht, wie andernorts in Europa, nach starren Tabellen.

Eine eindeutige Definition will der Verkehrsgerichtstag auch bei Pedelecs, Segways und Bierbikes. Sind Pedelecs oder E-Bikes, bei denen ein Elektromotor den Fahrer unterstützt, bis zu 45 km/h schnell, heißt es, seien sie als Kleinkrafträder zu behandeln. Das bedeutet: Helmtragepflicht, Fahrerlaubnis und Zulassung. Die Industrie wird aufgefordert, zeitnah geeignete Helme zu entwickeln. Denn, so VGT-Präsident Kay Nehm: „Herkömmliche Fahrradhelme sind nicht der richtige Schutz.“

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