Goslar

Kindergarten-Leiterin Ebeling soll gehen

16.08.2011
Von Heinz-Georg Breuer

Kindergarten-Leiterin Ebeling soll gehen

Ebeling bei der Abwahl als Gleichstellungsbeauftragte. Archivfoto: Schenk

JERSTEDT. Wenige Wochen nach ihrer Abberufung durch den Rat als Goslarer Gleichstellungsbeauftragte soll Monika Ebeling auch ihren Halbtags-Job als Leiterin des städtischen Kindergartens „Löwenzahn“ in Jerstedt verlieren. Die FDP hat einen entsprechenden Ratsantrag gestellt.

Begründet wird dieser Vorstoß von den Liberalen mit den Ausführungen Ebelings in einem Artikel im Nachrichtenmagazin „Focus“ Ende Juli über den Geschlechterkampf sowie mit der untersagten Werbung im Kindergarten für eine private Grundschule außerhalb Goslars.

Mit dem „Focus“-Beitrag, so argumentieren die liberalen Antragsteller, habe die ehemalige Gleichstellungsbeauftragte Ebeling „die Grenzen des Mäßigungsgebotes, die ihr als Kommunalangestellte auferlegt sind, endgültig überschritten“. Dabei beziehen sich die Liberalen auf Äußerungen Ebelings, die in ähnlicher Form schon im Frühjahr eine weit über Goslar hinaus reichende, hitzige Diskussion über die Interpretation ihres Arbeitsfeldes ausgelöst hatte.

Die FDP zitiert Ebeling wörtlich, dass „der Geschlechterkampf der vergangenen Jahrzehnte zahllose geknechtete und paralysierte Männer als Kanonenfutter und Industriesklaven hinterlassen“ habe. Weiterhin würde sie behaupten, dass „politisch Verantwortliche und pädagogische Fachkräfte ihre feindselige Haltung gegenüber männlichen Kindern nur unzureichend kaschieren“. Dieser Einschätzung der Arbeit auch in den Goslarer Kindertagesstätten widerspreche man entschieden, erklärt FDP-Fraktionschef Christian Rehse.

Ein weiterer Grund ist für die Goslarer Liberalen die Nicht-Reaktion der Verwaltung auf eine „trotz Untersagung“ ausgehängte Werbung für eine private Grundschule außerhalb Goslars in Bredelem, während man im Stadtteil um den Erhalt der eigenen Grundschule kämpfe. Die FDP stelle daher den Antrag, Ebeling die Leitung des Kindergartens „unverzüglich zu entziehen“.

Die Verwaltung gab keine Stellungnahme ab: Es handele sich um eine Personalangelegenheit, die nicht öffentlich zu behandeln sei.

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