Goslar

Geldstrafe wegen Betrugs bei Brillen-Versteigerung

05.09.2010

GOSLAR. Gegen einen 60-jährigen Kaufmann aus Münster, gegen den bundesweit ermittelt wird, verhängte der Goslarer Amtsrichter Ralf-Peter Jordan wegen Betruges jetzt eine Geldstrafe von 2800 Euro. Im Zuge eines vorangegangenen Strafbefehlsverfahrens war eine Geldstrafe von 1400 Euro verhängt worden. Dagegen hatte der Kaufmann Einspruch eingelegt.

Ein 48-jähriger Goslarer hatte am 1. April 2009 über ein Internet-Auktionshaus eine Exklusiv-Sonnenbrille für einen Preis 113,55 Euro ersteigert. Er bezahlte die Summe auf das Konto einer Limited in Großbritannien. Verfügungsberechtigter war nach Kenntnis der hiesigen Polizei der Angeklagte. Erhalten habe er, so erklärte der geschädigte Goslarer, allerdings ein Billigprodukt im Wert von einem Euro, direkt aus China zugesandt.

Der Angeklagte machte in der Verhandlung von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er warf lediglich ein, dass er weder einen Vertrag geschlossen noch eine Brille verschickt habe.

Sichtlich verärgert zeigte sich Jordan über die „Masche“ des Angeklagten, der offensichtlich ein Serientäter sei, eine hohe kriminelle Energie besitze und über das Internet im großen Stile „abfische“. I.B.

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