Goslar

Angriff in der Marktstraße: Jugendstrafen für brutale Schläger

31.08.2010

Angriff in der Marktstraße: Jugendstrafen für brutale Schläger

Das Landgericht Braunschweig: Seit Mittwoch läuft dort der Prozess um den Vergewaltigungs-Verwurf. Foto: Archiv

GOSLAR/BRAUNSCHWEIG. Für vier junge Männer ist der Prozess um eine nächtliche Schlägerei in der Goslarer Innenstadt mit Schuldsprüchen zu Ende gegangen.

Das Landgericht Braunschweig verurteilte die 19 bis 21 Jahre alten Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung zu Jugendstrafen zwischen einem halben und einem Jahr. Sie wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Einen fünften Beschuldigten sprachen die Richter aus Mangel an Beweisen frei.

Die Klärung der Frage, was sich in der Nacht zum 1. März in der Marktstraße zugetragen hatte, erwies sich als schwierig. Während der mehrtägigen Verhandlungen hatten die Angeklagten zu den Tatvorwürfen beharrlich geschwiegen. Dennoch sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Verurteilten ohne erkennbaren Grund über vier Passanten hergefallen sind. Die Opfer wurden brutal geschlagen und getreten. Einen Mann hatten die Beschuldigten sogar mit solcher Wucht in die Schaufensterscheibe eines Geschäfts geworfen, dass das Glas zerbrach.

Warum es letztlich zu dem Überfall kam, konnte auch das Gericht nicht aufklären. „Alles geschah so plötzlich. Sie kamen von hinten, und dann setzte es auf einmal Schläge von allen Seiten“, berichtete eines der Opfer im Zeugenstand. Er habe Fausthiebe und Tritte gegen den Kopf erhalten, bis er „irgendwie bewusstlos“ war, sagte der Student.

An den genauen Ablauf oder an die Beteiligten könne er sich nicht erinnern, erklärte der Zeuge weiter. Es habe geraume Zeit gedauert, bis seine Verletzungen verheilt waren, sagte der 24-Jährige. Unter den psychischen Folgen leide er jedoch bis heute.

Ursprünglich waren die Beschuldigten auch wegen Totschlagsversuchs angeklagt, weil sie den Tod der Opfer billigend in Kauf genommen hätten. Davon rückte Staatsanwalt Manfred Vogt am Montag in seinem Plädoyer aber ab.

Jemand habe wohl „Stirb, stirb!“ gerufen, „aber wir wissen nicht, wer das war“, meinte der Anklagevertreter. Er gehe außerdem davon aus, dass weitere, noch nicht ermittelte Täter an der Prügelei beteiligt gewesen seien.

Die Schuld des fünften Angeklagten halte aber auch er durch den Prozess nicht für bewiesen. Deshalb der Freispruch.on

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Kommentare

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Michael K. schrieb am 01.09.2010 17:42

Ich halte die ausgesprochenen Strafen für schwere Körperverletzung für lächerlich! Diese Leute werden das weitermachen, weil sie offenbar keinerlei ernsthafte Konsequenzen zu fürchten haben. Warum wird bei uns ein Eigentumsdelikt wie Diebstahl schwerer bestraft als Gewaltdelikte?

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vollekanne schrieb am 01.09.2010 21:48

was ist das denn für eine lächerliche strafe????

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KUS schrieb am 01.09.2010 22:37

Ach so haben wir Schuld"sprüche" zu verstehen ... Ich hoffe, die Opfer verzeihen mir die bissige Bemerkung: Es hätte ja nur noch gefehlt, daß sie zur Begleichung der Reinigungskosten für die Kleidung der Schläger verurteilt worden wären. Egal, aus welchem Land die Täter stammen - in ihrer Heimat hätten sie womöglich keine Chance, eine solche Sauerei ein zweites mal zu veranstalten.

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Jake schrieb am 02.09.2010 21:52

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Jake schrieb am 02.09.2010 21:52

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Hippy schrieb am 03.09.2010 10:40

Schwere Körperverletzung = Bewährungsstrafe. Wiederholtes Schwarzfahren = Gefängnis. Manch einer wird das verstehen. Ich nicht.

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