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Goslar
Betrunkener Jugendlicher randaliert in Goslarer Innenstadt
GOSLAR. In der Nacht zu Mittwoch zwischen 2 und 3 Uhr randalierte ein 18-jähriger Heranwachsender in der Innenstadt.
Dabei zerstörte er sieben Schaufensterscheiben, riss den Hörer eines öffentlichen Münzfernsprechers ab und trat eine Türscheibe ein. Der Schaden beläuft sich auf rund 7.000 Euro. Der junge Mann hatte nach reichlichem Alkoholgenuss eine Geburtstagsfeier in der Kornstraße verlassen und richtete innerhalb kurzer Zeit, teilweise unter Zuhilfenahme eines Gullydeckels, die Schäden an, bevor er gegen 3 Uhr von der Polizei im Vogelsang gestellt wurde. Er wurde in Gewahrsam genommen.
Kommentare
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er junge Mann ist kein Heranwachsender mehr und auch kein Jugendlicher sondern mit seinen 18 Jahren volljährig,und damit erwachsen
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Leider falsch.Rechtlich gesehen gilt man zw. 18-20 Jahren als Heranwachsender.Wer in dieser Zeit Straftaten begeht,wird zumeist noch nach Jugendstrafrecht verurteilt.Dort liegen die Strafen logischerweise weit unter denen,die nach Erwachsenenstrafrecht verteil werden würden.Wobei er um die Kostenübernahme der Sachschäden nicht herumkommen wird.Mit 18 Jahren mal eben 7000 Euro.....da knabbern die meisten länger dran....
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Haehnchen hat schon fast recht. Zwischen 18 und 20 Jahren entscheidet das Gericht nach §38 JGG (Jugend Gerichts Gesetz) nach Anhörung der Jugendgerichtshilfe, ob der Heranwachsende nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden muss nach Erforschung der Persönlichkeit und Feststellung des Reifegrades des Täters.
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Ich weiß,ich hab es selber durch;-)Liegt allerdings 10 Jahre zurück;-) Die vorletzte Ansprache meines damaligen Richters:Wäre das ganze nicht vor das Jugendgericht gegangen,wären Sie jetzt vorbestraft!Das hat definitiv gewirkt!!!!!
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Und wie urteilt die Jugendgerichtshilfe??????In 99 % der Fälle für die Vollziehung des Urteils durch den Jugendrichter.Wie auch bei mir.Damals mit Erfolg.Also nicht immer Alles so schwarz sehen!!!!Es soll tatsächlich Jugendliche geben,die sich an Regeln und Gesetze halten!
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@haenchen und studie haben recht,und dann wird auch der Alkohol noch eine Rolle spielen,ob der junge Mann in der Tatnacht voll zurechnungsfähig.war.Das ist zwar keine Entschuldigung,aber wir waren alle mal jung und haben den ein oder anderen auch leider mal grösserenFehler gemacht.
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na dann täscheln wir doch alle mal denkopf des 18jährigen und sagen ist nicht schlimm das du gesoffen und dann ausgerastet bist wird alles wieder gut komm an mama´s brust... :-p
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@vollekanne......da kann ich mich nur anschließen !!!!! Irgendwo muß mal gut sein, wir haben alles Bockmist gemacht in der Jugend, aber das Leute so durchticken, kann nicht sein !!!!
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'Die in Deutschland gültige Jugendgerichtsbarkeit hat zum Ziel , in erster Linie erzieherisch auf die Jugendlichen einzuwirken . Also Versäumnisse der Eltern an ihren Kinder zu korrigieren . Nicht selten bekommen dann die Anfänger in der Jugendstrafanstalt erst das richtige Rüstzeug für eine spätere kriminelle Karriere gelehrt . Jeder baut mal Mist . Ich hatte vor 41 Jahren , also als 16jähriger einen Kumpel mit meinem Moped fahren lassen , obwohl der damals nicht den Führerschein der Klasse IV hatte . Wurden promt erwischt ( wo kam die Bullerei denn auf dem Feldweg auf einmal her ? ). In einer Jugengerichtsverhandlung wurde wir zu eienr Zahlung von je 10.- DM an die Straffälligenhilfe verdonnert . Mußten das Geld sofort und direkt im gegenüberliegenden Gefängnis einzahlen . Wurden durch die Flure dort geführt ins Büro , zum Bezahlen . Das hat gesessen . Heilfroh da wieder raus zu sein , legten wir dem Reichter den Beleg vor.
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Fortsetzung meines Kommentars Es war ein äußerst beklemmendes Gefühl als uns der Justizbeamte durch das Gefängnis führt ins Büro der Straffälligenhilfe . Haben auch zwei Insassen beim Flurreinigen gesehen . Allein die vielen Türen , die vor und hinter uns auf und zu geschlossen wurden verfehlten ihre Wirkung nicht . Ob dieser Rundgang extra so gewählt war , entzieht sich meiner Kenntnis , meinem Kumpel und mir hat das voll gereicht . Nach Vorlage der Quittung beim Jugendrichter beendete der das Verfahren mit den Worten : " Sehe ich Euch beide noch einmal hier vorm Richtertisch , sperre ich Euch ein ". Nie wieder hatte das Jugendgericht , geschweige den ein anderes Gericht einen Anlass, in Bezug auf meine Person tätig zu werden . diese erziehrische maßnahme hat gewirkt . 10.- DM waren damals für uns viel Geld , der Ausbildungslohn betrug 80.-DM im zweiten Lehrjahr, das tat richtig weh .
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Uiii Balu, du hast es ja damals Fausdick hinter den Ohren gehabt ;-))) Spaß beiseite. Du hast schon recht. Das Jugentstrafrecht soll nicht für immer wegsperren, sondern den Jugentlichen eine Chance geben. Und bei dem Wüterich, kann es nicht mehr bei klaren Menschenverstand abgegangen sein. Was soll er für 3 oder 4 Jahre in den Knast gehen, davon haben die Geschädigten auch nichts. Das er den Schaden ersetzen muß ist wohl klar. Wenn man mit 18 J. schon ca 7000,- Schulden aus einer Nacht im Suff hat, dann wird das schon ein echtes Problem. Das ist kein schöner Start ins Erwachsenenleben. Man kann nur hoffen, das er nun dem Alkohol abschwört und so erzogen ist, das er nicht vor den Konsequenzen seiner Tat wegläuft, sondern dazu steht und seine Schulden abarbeitet.
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warum wird der "bengel" so in schutz genommen????
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Weil jeder mal im Leben ein Fehler macht/machen kann. Oder sind sie ohne Fehl und Tadel? Was soll denn mit Ihm passieren? 5 Jahre Knast, dann ist er 23 J. vorbestraft, hat keine Lehre, bekommt auch keine mehr, generell keine Arbeit, Wohnung wird schwer und was kommt dann? Drogen, Alkohol usw. am Ende wieder Knast. Da zahlen sie dann mit Ihren Steuergeldern ihr lebenlang, weil sie einmal dem "Bengel" nicht in schutz genommen haben. Keine Chance gegeben haben das richtige zu tun und aus seinen Fehlern zu lernen. Das ist natürlich besser.
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@ studie also das was sie geschrieben haben ist ja wohl völlig übertrieben... so viel (5jahre) bekommen ja noch nicht mal vergewaltiger... aber ein paar sozialstunden bei behinderten jugendlichen die nicht saufend durch die gegend ziehen können wäre wohl nicht schlecht... und als antiuaggressions´trainiging im b6 jugendzentrum wäre wohl ein guter anfang... und nein ich bin immer brav gewesen ich hätte es mit 18 jahren mir nicht erlauben können da ich in einen beruf arbeite wo man ein führungszeugnis vorlegen muss...
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@vollekanne: es war ja auch nur ein Beispiel wie es laufen könnte. Ich habe mit absicht übertrieben, um zu verdeutlichen, dass das Bestrafen allein nicht das Allheilmittel sein kann. Wie er vom Gericht bestraft wird, werden wir dann hoffentlich durch die GZ erfahren. Es ging bei meiner Frage Fehl und Tadel nicht um Straftaten mit 18, sondern überhaupt im Leben. Haben sie denn noch nie etwas gemacht, was irgendwie nicht so richtig korrekt war? Ich denke jeder hat mal was gemacht, was nicht eraubt war. Und wenn es nur Kirschen beim Nachtbarn klauen war, oä. Sicher kann man das nicht mit seiner Tat vergleichen, aber nur weil er im Suff(also nicht mehr wirklich Herr seines Urteilsvermögens) einmal etwas falsch gemacht hat, sollte man ihn nicht für immer abschreiben. Es geht darum den Jugendlichen eine Chance zu geben, aus ihren Fehlern zu lernen. Nicht mehr und nicht weniger.
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@ studie ist das zufällig ihr kind???
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Ich denke mal , daß alleine die Nacht im Polizeigewahrsam eine Wirkung hatte . Fakt ist , er hat sich an Gegenständen vergangen , nicht an Menschen . Obwohl , ein fehlender Gullideckel in der Straße ist nicht gerade ungefährlich . Dennoch , es handelt sich um einen 18 jährigen , soll man dem gleich sein leben bis in die Steinzeit verbauen ? leute , bleibt mal auf dem Teppich . Es ist nicht in Ordnung was der gemacht hat , alkohol spielte auch noch eine Rolle . An den Schadensersatzforderungen der Versicherungen wird er genug zu knabbern haben . Es kommt auch auf seine soziale Einstellung an , ist die sonst o.k. hat er eine Chance verdient . Hat er eventuell ein Problem mit dem Alkohol muß daran gearbeitet werden . Es spielt auch eine rolle , ob er schon mal auffällig geworden ist , oder ob es das este Mal war .
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Nein, er ist nicht mein Kind!!!
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Mein Kind ist er auch nicht . ( Grins )
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Ich wars auch nicht, weil mir Gullydeckel zu schwer sind;-)
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