Goslar

Wohnstift Wachtelpforte: Volksbank auf Zahlung von 91.000 Euro verklagt

28.07.2010
Von Heinz-Georg Breuer

GOSLAR. Auf insgesamt 91.000 Euro belaufen sich zwei Klagforderungen, die im Juli gegen die Volksbank Nordharz im Zusammenhang mit dem Wohnstift Wachtelpforte gerichtshängig geworden sind.

Eine ehemalige Vorsorgerin sowie die Erben einer verstorbenen Stiftsbewohnerin verlangen Rückabwicklung der genossenschaftlichen Beteiligungen zum Erwerb eines Wohnrechts, die sich jeweils auf 100 Geschäftsanteile beliefen, unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung und fehlerhaften Anlageberatung beim Vertrieb dieser Beteiligungen.

Die Klagebegründung, auf der die Forderungen basieren, listet diverse Fehlentwicklungen seit Beginn des Stiftsprojekts im Jahre 1998 auf, bei der durch Ämterhäufung handelnder Volksbank-Personen jegliche Kontrolle umgangen worden sei.

So sei Banken-Vorstand Rüdiger Kochniss zugleich Wohnstift-Vorstand, Banken-Vorstand Peter Weihe zugleich Wohnstift-Aufsichtsrat gewesen – mit der Folge, dass „Kochniss geschäftsführendes Organ des Wohnstifts wurde und sein Vorstandskollege dessen Kontrolleur“. Ein größeres Hineinregieren eines Kreditinstituts in das Unternehmen eines Kunden sei kaum denkbar, heißt es weiter.

Dass das Vertrauen auf seriöse und kompetente Beratung gleichwohl vorhanden war, führt die Klageschrift unter Thematisierung des Goslarer Klüngels auf die „enge Verknüpfung von führenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens“ mit dem Angebot eines „Rundum-Sorglos-Pakets“ zurück. So werbe etwa in einem Prospekt von 1998 die Stadt Goslar selbst in Person ihres Oberbürgermeisters und des Oberstadtdirektors für einen „idealen Platz für den Lebensabend“.

So ideal war es von Beginn an nicht, versucht die Klage darzulegen. Schnell sei eine wirtschaftliche Schieflage entstanden durch „krasse Fehleinschätzung“ des Volksbank-Vorstands, der beim Finanzierungsplan auf eine Zwischenfinanzierung verzichtet hatte, diese aber bereits 2000/01 mit über sieben Millionen DM einräumen musste, um eine Insolvenz des Stifts abzuwenden. Daraus resultierten erhebliche Zinsen.

Über solche Risiken seien die Anleger nicht aufgeklärt worden – insbesondere nicht darüber, dass „die Werthaltigkeit der Beteiligung nicht garantiert ist, sondern davon abhängt, ob das Wohnstift Gewinne erwirtschaftet oder Verluste erleidet“. An anderer Stelle folgt der schonungslose Hinweis auf den Kardinalfehler des genossenschaftsrechtlich organisierten Seniorenwohnstifts: „Das Modell konnte nur aufgehen, wenn es gelang, jedes ausscheidende Mitglied durch ein zeitnah eintretendes Neumitglied zu ersetzen.“

Noch Ende Juni hatte Vorstandssprecher Hans-Dieter Reichelt vor der Volksbank-Vertreterversammlung eine aktuelle Verantwortlichkeit des Instituts zurückgewiesen: Nach „konzeptionellen Fehlern“ in der Gründungsphase des Stifts, die mit dazu geführt hätten, dass die Bank selbst zum Sanierungsfall geworden sei, seien der Altvorstand ausgetauscht und das Gesamtmanagement an die BAG Hamm als heute alleinige Gläubigerbank übertragen worden: „Der jetzige Vorstand sieht sich nicht in der Pflicht.“

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