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Goslar
Stadt will Baustopp am Osterfeldstadion aufheben lassen
GOSLAR. Die Bemühungen des Goslarer SC 08 um den Ausbau des Osterfeldstadions zu einer regionalligatauglichen Spielstätte bleiben trotz des nun herrschenden Tauwetters ein Wettlauf gegen die Zeit.
Der vorläufige Rechtsschutz, den das Verwaltungsgericht Braunschweig in seinem Beschluss vom 11. Februar einem Anlieger gewährt hat, hat einen Prozess in Gang gesetzt, der den Beginn der Bauarbeiten weiter verzögert.
Allerdings hat die Stadt Goslar als Antragsgegnerin im Vergleich zu früheren Fällen mit atemberaubender Geschwindigkeit auf den 20-seitigen Beschluss aus Braunschweig reagiert. Ein Nachtrag zur vorliegenden Baugenehmigung wurde mit Datum vom 22. Februar genehmigt, und der Braunschweiger Rechtsanwalt Reinhard Müller von der Kanzlei Dr. Appelhagen und Partner als Bevollmächtigter der Stadt hat die Änderung des Beschlusses am 25. Februar beim Verwaltungsgericht beantragt.
Sollte der Beschluss tatsächlich, wie von der Stadt gewünscht, geändert werden, hätte der Anlieger wiederum die Möglichkeit der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Allerdings dürfte vorerst weitergebaut werden, und erst ein der Beschwerde stattgebender Beschluss hätte aufschiebende Wirkung.
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