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Goslar
Auto der Frau angezündet: 40-Jähriger muss ins Gefängnis
GOSLAR. Um seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau einen Denkzettel zu verpassen, hat ein 40-jähriger Vienenburger nach Überzeugung des Schöffengerichts am 20. Januar 2009 deren Pkw in Brand gesetzt.
Der unter Bewährung stehende Angeklagte wurde wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Eine Bewährung wurde nicht ausgesprochen.
Der 40-jährige Kraftfahrer bestritt den Vorwurf und gab an, dass seine Frau ihm etwas habe anhängen wollen und alles inszeniert sei. Zwei unabhängige Zeugen, die sich zur Tatzeit in ihrem Auto auf dem Parkplatz eines Spielhallengeländes Im Schleeke aufhielten, berichteten von einem Fahrzeug, das dort mehrere Runden gedreht habe.
Zuletzt sei der Wagen mit ausgeschaltetem Licht an ihnen vorbeigefahren. Fast gleichzeitig habe man den brennenden Pkw registriert. Die Zeugen hatten sich Fragmente des Kennzeichens des vorbeifahrenden Autos merken können. Später stellte sich heraus, dass der Angeklagte den Wagen zu diesem Zeitpunkt von einem Bekannten entliehen hatte, um Einkäufe zu erledigen.
Am Tag vor der Brandstiftung sei die hintere rechte Scheibe des Wagens eingeschlagen worden, sagte die 37-jährige Geschädigte. Sie habe das Loch dann notdürftig mit einer Plastikplane dichtgemacht. Durch diese „Scheibe“ hinweg sei der Brand gelegt worden, berichtete ein Beamter. Ob ein Brandbeschleuniger benutzt worden war, konnte nicht geklärt werden, da das Fahrzeug nicht untersucht worden war. Der Oberstaatsanwalt bezeichnete dies als bedauerlich.
Wie sich während der Beweisaufnahme herausstellte, war es nach der Trennung des Paares zu einer Reihe von Anzeigen wegen Sachbeschädigungen gekommen. Die Frau berichtete, dass zuletzt kurz vor Weihnachten der Auspuff ihres neuen Wagens mit Montageschaum verfüllt gewesen sei.
Der Mann höre nicht auf, sie zu drangsalieren, und sie habe Angst, dass nach der Verhandlung wieder etwas passieren könne. Der Vorsitzende Richter Ralf-Peter Jordan überlegte, ob es nicht das Beste sei, den Vienenburger gleich in Haft zu nehmen, aber die Staatsanwaltschaft sah keinen ausreichenden Grund, einen Haftbefehl zu beantragen. Allerdings registrierte die Anklagevertretung, dass der 40-Jährige während der Schöffenberatung seine Ex-Frau erneut bedroht hatte.I.B.
Kommentare
Hoffentlich versagt hier nicht wieder unser Rechtsstaat. Hoffentlich wird auf die Frau gut aufgepasst!
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