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Urteil im Seesener Geiselnahme-Prozess: Zweieinhalb Jahre ohne Bewährung
SEESEN. Mit dem Urteil folgte der Vorsitzende Richter Rolf Stratmann der Forderung der Staatsanwaltschaft weitestgehend. Diese hatte dem 47-jährigen Seesener vorgeworfen, im Dezember vergangenen Jahres seine ehemalige Lebensgefährtin in ihrer Wohnung bestohlen, verletzt und als Geisel genommen zu haben. Der Verurteilte nahm den Schuldspruch sichtlich niedergeschlagen entgegen.
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